Ihr-Recht-Blog

17. November 2009

Eltern haften für ihre Kinder?

Filed under: Uncategorized — ihrrecht @ 15:13

Wohl eher nicht, Regelfall ist eher das Gegenteil. Eltern haften nicht automatisch für alles, was ihre Kinder anrichten. Eltern müssen nur dann haften, wenn sie selbst etwas falsch gemacht haben, nämlich ihre so genannte Aufsichtspflicht verletzt haben. Dabei genügen Eltern nach herrschender Rechtsprechung ihrer Aufsichtspflicht, wenn sie ihre Kinder anhalten, fremdes Eigentum zu achten, und sich im Übrigen über das Tun und Treiben in groben Zügen einen Überblick verschaffen.

Der BGH hat mit Urteil vom 24.03.2009, Aktenzeichen VI ZR 199/08 einen Fall entschieden, in welchem ein 7-jähriger und ein 5-jähriger ohne Aufsicht auf dem Spielplatz einer Wohnanlage spielten, sich von dort entgegen der Anweisung der Eltern entfernten und sodann auf dem Parkplatz der Wohnanlage etliche Fahrzeuge zerkratzten.

Der BGH stellte sich in diesem Zusammenhang auf den Standpunkt, dass die Eltern nicht ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, da eine lückenlose Beaufsichtigung der Kinder in der konkreten Situation nicht notwendig war.

Der BGH zog die zeitliche Grenze, bis zu welcher 5-jährige ohne ständige Überwachung im Freien spielen dürfen, bei etwa 30 Minuten, 7-jährige können bis zu 2 Stunden ohne Überwachung der Eltern auf dem Spielplatz oder auch einer verkehrsarmen Straße auf dem Bürgersteig spielen.

Die Anforderung an die Eltern erhöht sich nur dann, wenn diese wissen, dass ihr Kind zu entsprechenden „Untaten“ neigt; dies nachzuweisen, wird einem Geschädigten im Regelfall wohl nicht möglich sein.

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