Wir wünschen allen Mandanten, Geschäftspartnern und Lesern, Freunden und Kollegen ein gutes und erfolgreiches Jahr 2010!
31. Dezember 2009
30. Dezember 2009
Testament nur beim Notar? Falsch!!
Notare respektive ihre Interessenvertretungen werben derzeit vor dem Hintergrund der Änderungen im Erbrecht wieder verstärkt mit der Errichtung von Testamenten vor dem Notar. Dabei kann bei einem rechtsunkundigen Leser der Eindruck entstehen, die Errichtung eines Testamentes sei nur bei einem Notar wirksam und möglich.
Dieser Eindruck ist falsch!
Gemäß § 2247 BGB kann der Erblasser ein Testament durch eine eigenhändig geschriebene und unterschriebene Erklärung unterrichten. Über den Inhalt des Testamentes und seine Konsequenzen kann sie ein entsprechend qualifizierter Rechtsanwalt beraten. Die Hinzuziehung eines Notars ist hierbei nicht erforderlich!
22. Dezember 2009
Frohe Weihnachten!
Wir, die Anwaltskanzlei Stephan Schultz, wünschen allen Mandanten, Geschäftsfreunden und Lesern ein frohes Weihnachtsfest!
18. Dezember 2009
Aktuell: Haftstrafe und Bewährung im GAG-Verfahren!
Das Urteil des Landgerichts Frankenthal im GAG-Verfahren ist am heutigen Tage verkündet worden. Das Gericht hat den angeklagten Ex-Mitarbeiter der GAG wegen Untreue im besonders schweren Fall in 129 Fällen zu einer Haftstrafe von 3 Jahren ohne Bewährung verurteilt. Der mitangeklagte Installateur erhielt wegen Beihilfe eine Strafe von 1 Jahr und 8 Monaten, welche zur Bewährung ausgesetzt wurde.
Das Gericht erklärte in seiner Begründung, es habe keine Veranlassung, an der Richtigkeit des Geständnisses des Installateurs zu zweifeln. Dieser habe seine Beteiligung von Anfang an offengelegt und sich aktiv an der Aufklärung der Taten beteiligt. Ohne seine Mithilfe wären wohl zahlreiche Fälle, in denen Thermen veruntreut wurden, unentdeckt geblieben. Seine Angaben, so das Gericht, werden zudem durch zahlreiche objektive Tatsachen sowie Zeugenaussagen gestützt.
Den Angaben des Ex-Mitarbeiters, wonach er lediglich 20 bis 25 Thermen veruntreut und verkauft habe, vermochte die Kammer nicht zu folgen.
Der Installateur erklärte noch im Termin, daß er das Urteil annehme und auf Rechtsmittel verzichte.
15. Dezember 2009
Aktuell: LG Frankenthal verlegt Urteilsverkündung im GAG-Verfahren!
Das Landgericht Frankenthal hat nach den Plädoyers der Staatsanwaltschaft und der Verteidiger die Verkündung des eigentlich für heute angedachten Urteiles gegen die beiden Angeklagten auf Freitag verlegt. Nach Angaben der Kammer sind noch rechtliche Überprüfungen erforderlich.
In dem Prozess wird den Angeklagten, einem ehemaligen Mitarbeiter der GAG sowie einem Handwerker, vorgeworfen, durch Bestellung von Heizungsthermen auf Rechnung der GAG, die der Mitarbeiter anschließend veräußert haben soll, sowie fingierte Installationsrechnungen die GAG geschädigt zu haben.
Die Staatsanwaltschaft hat für den angeklagten Ex-Mitarbeiter eine Freiheitsstrafe von 4 Jahren, für den Handwerker eine solche von 2 Jahren und 6 Monaten gefordert. Die Verteidiger haben für Bewährungsstrafen plädiert.
9. Dezember 2009
Freie Mitarbeiter – gar nicht so frei?
Zahlreiche Zeitungen – seien es Printmedien oder Internetausgaben – führen Journalisten als so genannte Freie Mitarbeiter. Hierbei werden Pauschalen bezahlt oder aber die Mitarbeiter nach Anzahl der erschienen Artikel abgerechnet. Die Mitarbeiter nehmen an Redaktionssitzungen teil und werden teilweise nach Sachgebieten eingeteilt bzw. eingesetzt.
Sozialversicherungsbeiträge werden für diese Mitarbeiter üblicherweise nicht abgeführt.
Mit Beschluss vom 26.11.2008, Aktenzeichen 8 Ca 1622/08 hat das Arbeitsgericht Ludwigshafen festgestellt, dass derartige Mitarbeiter zumindest arbeitnehmerähnliche Personen sind. Arbeitnehmerähnliche Personen sind zwar im wesentlich geringeren Maße persönlich abhängig als Arbeitnehmer, an die Stelle der persönlichen Abhängigkeit tritt allerdings das Merkmal der wirtschaftlichen Abhängigkeit, was letztendlich zu einer vergleichbaren Schutzbedürftigkeit führt.
Das Arbeitsgericht Ludwigshafen hat aufgrund der Einbindung eines solchen Freien Mitarbeiters in den Redaktionsbetrieb und einer verfestigten Vertragsbeziehung über einen längeren Zeitraum hinweg den Mitarbeiter seiner sozialen Stellung nach als einem Arbeitnehmer vergleichbar angesehen.
Vor dem Hintergrund der Entscheidung des Arbeitsgerichts Ludwigshafen bewegen sich Verleger und Herausgeber, welche entsprechende Freie Mitarbeiter beschäftigen, zumindest in einer rechtlichen Grauzone, welche im Hinblick auf eventuelle finanzielle Nachforderungen des Freien Mitarbeiters als auch möglicherweise der Sozialkassen weitreichende finanzielle Folgen haben kann.
3. Dezember 2009
Anwaltskanzlei Stephan Schultz jetzt bei Facebook!
Die Anwaltskanzlei Stephan Schultz ist jetzt bei Facebook vertreten: http://www.facebook.com/home.php?#/pages/Speyer-Germany/Anwaltskanzlei-Stephan-Schultz/201515743936?ref=ts
1. Dezember 2009
Das ändert sich im Erbrecht ab 01.01.2010!
Die Reformierung erbrechtlicher Paragraphen des BGB ab 01.01.2010 bringt im Wesentlichen folgende Änderung (siehe auch Bundestagsdrucksache 16/8954):
1.) Pflichtteilsergänzungsansprüche
Nach derzeitigem Recht kann der Pflichtteilsberechtigte in Höhe seiner Quote einen Anteil an dem Wert der Schenkung beanspruchen, welche der Verstorbene in den letzten 10 Jahren vor seinem Tod gemacht hat, wobei die Schenkungen in voller Höhe anzusetzen sind.
Das ab dem 01.01.2010 geltende Recht sieht eine so genannte Pro-Rata-Regelung vor, d. h., die Schenkung findet für die Berechnung des Ergänzungsanspruchs immer weniger Berücksichtigung, je länger sie zeitlich zurückliegt, und zwar zu einem Zehntel pro Jahr. So wird eine Schenkung im ersten Jahr vor dem Erbfall noch voll in die Berechung einbezogen, im zweiten Jahr nur noch zu 9/10, im dritten Jahr zu 8/10 usw.
2.) Pflichtteilentziehung
Der ohnehin in den letzten Jahrzehnten nicht mehr praxisrelevante Entziehungsgrund „ehrloser und unsittlicher Lebenswandel“ entfällt, die verbleibenden Gründe gelten in gleichem Umfange für alle Pflichtteilsberechtigten.
3.) Duldung der Auszahlung des Pflichtteils
Die bisherige Voraussetzung für eine Stundung in Form einer „ungewöhnlichen Härte“ wird erleichtert, da nunmehr nur noch eine „unbillige Härte“ vorliegen muss. Die Stundung gilt nunmehr nicht nur, wie bisher, für Pflichtteilsberechtigte Erben, sondern ist, soweit die Voraussetzungen vorliegen, für sämtliche Erben durchsetzbar.
Es bleibt abzuwarten, wie die Rechtssprechung den Begriff der „unbilligen Härte“ in derartigen Zusammenhängen ausfüllt, zumal das Interesse des Pflichtteilsberechtigten hierbei „angemessen zu berücksichtigen“ ist.
4.) Änderung der Verjährungsfrist
Die Verjährung der erbrechtlichen Ansprüche an die Verjährungsvorschriften des Schuldrechtsmodernisierungsgesetzes werden angepasst. Somit ist von einer Regelverjährung von 3 Jahren auszugehen, nur in Ausnahmefällen, wie z. B. dem Herausgabeanspruch gegen den Erbschaftsbesitzer oder den Vorerben bleibt die lange Verjährungsfrist von 30 Jahren erhalten.
5.) Berücksichtigung des Pflegeaufwandes
Die Voraussetzung, dass ein Kind, welches den Verstorbenen gepflegt hat, wegen der Pflege auf eigenes berufliches Einkommen verzichtet hat, entfällt. Nunmehr können auch Erben, welche den Verstorbenen gepflegt und daneben weiter gearbeitet haben, einen entsprechenden Anspruch gegen die Miterben geltend machen. In der Praxis wird sich wenig ändern, die Problematik des Nachweises der Höhe des Pflegeaufwandes und des hieraus resultierenden Anspruches bleibt erhalten.