Die sogenannte Düsseldorfer Tabelle ist zum 01.01.2010 neu gefasst worden. Im Vergleich zum Vorjahr steigen die Unterhaltsansprüche von Kindern um durchschnittlich 13 %.
Die vorgezogene Anpassung war durch das Wachstumsbeschleunigungsgesetz notwendig geworden, durch welches unter anderem Kindergeld und Kinderfreibeträge angehoben wurden.
Die Tabelle hat übrigens keine Gesetzeskraft, sondern stellt lediglich eine Richtlinie dar. Gleichwohl wird sie von vielen Familiengerichten quasigesetzlich angewandt.
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