Ihr-Recht-Blog

31. Mai 2010

Kein Recht auf WM am Arbeitsplatz!

Filed under: Arbeitsrecht — Schlagwörter: , , , , , — ihrrecht @ 08:21

Eben ´mal schnell die Arbeit unterbrechen oder früher aus dem Büro gehen, weil ein wichtiges Fussballspiel übertragen wird, das geht auch trotz WM nicht ohne Erlaubnis des Vorgesetzten. Tariflich oder arbeitsvertraglich festgelegte Arbeitszeiten sind verbindlich, für eine WM gibt es bei aller Begeisterung keine Sonderregeln.

Und auch die Verbindung von Arbeit und Fussball etwa durch Radiohören oder Einschalten eines Livetickers im Internet bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers. Dabei kann dies durchaus zu einer – allerdings nur vermeintlichen – Ungleichbehandlung der Mitarbeiter führen; so kann Mitarbeitern mit Kundenkontakt das Radiohören untersagt werden, während die Kollegen ohne Kundenkontakt gleichzeitig das Spiel verfolgen dürfen.

Zuwiderhandlungen können durchaus arbeitsrechtliche Konsequenzen rechtfertigen. Und ob ein Spiel eine Abmahnung wert ist, muß jeder Fan für sich entscheiden.

25. Mai 2010

BGH: Voraussetzung für die grundsätzliche Bedeutung einer Rechtsfrage

Filed under: Zivilrecht/Verfahrensrecht — Schlagwörter: , , , , — ihrrecht @ 09:31

Grundsätzliche Bedeutung gemäß § 543 Abs. 2 Nr. 1 ZPO kommt einer Rechtssache bezüglich einer vom Bundesgerichtshof bislang noch nicht entschiedenen, in der Rechtsprechung der Oberlandesgerichte jedoch einhellig beantworteten Rechtsfrage nicht zu, wenn die hierzu in der Literatur vertretenen abweichenden Meinungen vereinzelt geblieben und nicht oder nicht nachvollziehbar begründet sind (BGH, Beschluss vom 08.02.2010, Az. II ZR 54/09).

Nach ständiger Rechtsprechung des Bundesgerichtshofs hat eine Rechtssache grundsätzliche Bedeutung, wenn sie eine entscheidungserhebliche, klärungsbedürftige und klärungsfähige Rechtsfrage aufwirft, die sich in einer unbestimmten Vielzahl von Fällen stellen kann und deswegen das abstrakte Interesse der Allgemeinheit an der einheitlichen Entwicklung und Handhabung des Rechts berührt, d.h. allgemein von Bedeutung ist (siehe grundlegend hierzu BGHZ 151, 221, 223 f.; 154, 288, 291 ff.). Klärungsbedürftig ist eine Rechtsfrage dann, wenn die durch das Berufungsurteil aufgeworfene Rechtsfrage zweifelhaft ist, also über Umfang und Bedeutung einer Rechtsvorschrift Unklarheiten bestehen. Derartige Unklarheiten bestehen u.a. dann, wenn die Rechtsfrage vom Bundesgerichtshof bisher nicht entschieden ist und von einigen Oberlandesgerichten unterschiedlich beantwortet wird, oder wenn in der Literatur unterschiedliche Meinungen vertreten werden (s. MünchKommZPO/Wenzel 3. Aufl. § 543 Rdn. 7; Musielak/Ball, ZPO 7. Aufl. § 543 Rdn. 5 a, jew. m.w.Nachw.). Derartige Unklarheiten bestehen nicht, wenn abweichende Ansichten in der Literatur vereinzelt geblieben und nicht oder nicht nachvollziehbar begründet sind (s. nur BVerfG, NJW-RR 2009, 1026 Tz. 14).

18. Mai 2010

Aktuell: BGH: Fristsetzung zur Nacherfüllung oder Rücktritt!

Wird der Mangel der Kaufsache innerhalb einer hierzu von dem Käufer gesetzten Frist zur Nacherfüllung behoben, erlischt das Recht des Käufers zum Rücktritt vom Vertrag auch dann, wenn es wegen eines arglistigen Verhaltens des Verkäufers im Hinblick auf den Mangel des erfolglosen Ablaufs einer Frist zur Nacherfüllung als Voraussetzung für einen Rücktritt vom Vertrag nicht bedurft hätte, so der BGH in einer jetzt veröffentlichten Entscheidung (Urteil vom 12.03.2010 – V ZR 147/09).

Mit der Fristsetzung, so der BGH,  gibt der Käufer zu erkennen, dass sein Vertrauen in die Bereitschaft zur ordnungsgemäßen Nacherfüllung trotz des arglistigen Verhaltens des Verkäufers weiterhin besteht. Kommt der Verkäufer innerhalb der Frist dem Verlangen des Käufers nach und wird der Mangel behoben, scheidet der Rücktritt des Käufers vom Vertrag aus, weil die verkaufte Sache – nunmehr – vertragsgerecht ist.

Im entschiedenen Fall war eine Wohnung verkauft worden, ohne daß die Verkäufer auf Ihnen bekannte Feuchtigkeitsmängel hingewiesen hatten. Die Käufer hatten zur Nacherfüllung unter Fristsetzung aufgefordert, die Verkäufer innerhalb der Frist erklärt, sämtliche Kosten der Mängelbeseitigung übernehmen zu wollen. Die Käufer erklärten trotz dieser Erklärung den Rücktritt vom Vertrag. Diesen Rücktritt ließ der BGH nicht gelten.

11. Mai 2010

Übernahme von Bußgeldern sozialversicherungspflichtiges Arbeitsentgelt?

Filed under: Arbeitsrecht — Schlagwörter: , , , , , — ihrrecht @ 06:10

Die Übernahme von Bußgeldern durch eine Spedition für ihre Fahrer stellt nach einer jetzt veröffentlichten Entscheidung des Landessozialgerichts Rheinland-Pfalz keinen beitragspflichtigen Arbeitslohn dar. Denn in diesem Fall stehe das eigenbetriebliche Interesse des Arbeitgebers bei der Bezahlung der Bußgelder im Vordergrund (Urteil vom 20.01.2010, Az.: L 6 R 381/08). Im entschiedenen Fall hatte ein Speditionsunternehmen seine LKW-Fahrer angewiesen, Liefertermine auch unter Verstoß gegen güterverkehrsrechtliche Bestimmungen unbedingt einzuhalten.

Anders sah dies übrigens das Landessozialgericht Nordrhein-Westfalen in Essen. In seiner Entscheidung vom 16.10.2008 , Az. : L 16R 2/08, führte das Gericht in einem ähnlich gelagerten Fall aus, daß die Fahrer durch die Freistellung von der Geldbuße ein weiteres Arbeitsentgelt erhalten hätten, das sozialabgabenpflichtig sei.

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