Eben ´mal schnell die Arbeit unterbrechen oder früher aus dem Büro gehen, weil ein wichtiges Fussballspiel übertragen wird, das geht auch trotz WM nicht ohne Erlaubnis des Vorgesetzten. Tariflich oder arbeitsvertraglich festgelegte Arbeitszeiten sind verbindlich, für eine WM gibt es bei aller Begeisterung keine Sonderregeln.
Und auch die Verbindung von Arbeit und Fussball etwa durch Radiohören oder Einschalten eines Livetickers im Internet bedarf der Zustimmung des Arbeitgebers. Dabei kann dies durchaus zu einer – allerdings nur vermeintlichen – Ungleichbehandlung der Mitarbeiter führen; so kann Mitarbeitern mit Kundenkontakt das Radiohören untersagt werden, während die Kollegen ohne Kundenkontakt gleichzeitig das Spiel verfolgen dürfen.
Zuwiderhandlungen können durchaus arbeitsrechtliche Konsequenzen rechtfertigen. Und ob ein Spiel eine Abmahnung wert ist, muß jeder Fan für sich entscheiden.