Ihr-Recht-Blog

29. Juli 2010

BVerfG: Kosten für Arbeitszimmer wieder leichter absetzbar!

Filed under: Steuerrecht — Schlagwörter: , , , , — ihrrecht @ 09:41

Das Bundesverfassungsgericht hat die seit 2007 geltende Verschärfung im Steuerrecht bezüglich der Absetzbarkeit eines Arbeitszimmers gekippt.

Demnach können Aufwendungen für häusliche Arbeitszimmer nun auch dann von der Steuer abgesetzt werden können, wenn das Zimmer nicht den Mittelpunkt der gesamten Arbeit darstellt. Voraussetzung ist, dass kein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung stehe. Der Gesetzgeber muss die Regelung rückwirkend zum 1. Januar 2007 ändern. Bis dahin dürfen Gerichte und Behörden die Vorschrift so nicht mehr anwenden; laufende Steuerverfahren sind auszusetzen. Sofern ein anderer Arbeitsplatz zur Verfügung steht, sollen Heimbüros, die nicht den Arbeitsmittelpunkt bilden, aber weiterhin nicht abgesetzt werden können – selbst wenn sie zu mehr als 50 Prozent der beruflichen Tätigkeit genutzt werden (BVerfG, Az.: 2 BvL 13/09).

16. Juli 2010

Aktuell: Arbeitgeber darf Handynutzung am Arbeitsplatz verbieten!

Filed under: Arbeitsrecht — Schlagwörter: , , , , — ihrrecht @ 09:55

Ein Arbeitgeber darf die private Handynutzung am Arbeitsplatz verbieten; dies gilt selbst dann, wenn er sie zuvor geduldet hat. Dies hat das Landesarbeitsgericht Rheinland-Pfalz in einem am 16.07.2010 veröffentlichten Beschluss entschieden (AZ 6 TaBV 33/09).

Dies gilt sowohl für die aktive als auch die passive Handynutzung.

Überdies, so das Landesarbeitsgericht, unterliegt das Verbot nicht der Zustimmungspflicht durch den Betriebsrat!

Aktuell: BGH: Verschuldensunabhängige Haftung des Vermieters bei “kalter” Wohnungsräumung!

Filed under: Mietrecht — Schlagwörter: , , , , , — ihrrecht @ 06:48

Auch wenn ein Mieter unbekannten Aufenthaltes ist, stellt die Inbesitznahme und Räumung der vermeintlich aufgegebenen Wohnung durch den Vermieter ohne Räumungstitel eine unerlaubte Selbsthilfe im Sinne des § 229 BGB dar.

Das gilt selbst dann, wenn der gegenwärtige Aufenthaltsort des Mieters unbekannt und ein vertragliches Besitzrecht des Mieters infolge Kündigung entfallen ist. Der Vermieter muss sich auch in diesen Fällen – gegebenenfalls nach öffentlicher Zustellung der Räumungsklage – einen Räumungstitel beschaffen und aus diesem vorgehen. Übt ein Vermieter stattdessen im Wege einer sogenannten "kalten" Räumung eine verbotene Selbsthilfe, ist er gemäß § 231 BGB  verschuldensunabhängig zum Ersatz des daraus entstehenden Schadens verpflichtet, so der BGH in seiner am 14.07.2010 verkündeten Entscheidung ( Az. VIII ZR 45/09).

Der Vermieter hat für die von ihm geräumten Gegenstände dem Mieter Schadensersatz zu leisten und muss die Behauptung des Mieters widerlegen, dass bestimmte Gegenstände bei der Räumung abhanden gekommen oder beschädigt worden seien, und beweisen, dass sie einen geringeren Wert hatten als vom Mieter behauptet.

Da der BGH  in diesen Fällen die Beweislast beim Vermieter sieht, ist in solchen Fällen der “kalten” Räumung die Aufnahme eines detaillierten und ggf. mit Lichtbildern versehenen Bestandsverzeichnisses vor Zeugen zu empfehlen.

15. Juli 2010

BGH: Samstag ist kein Werktag – bei Mietzinszahlung!

Filed under: Mietrecht — Schlagwörter: , , , , , — ihrrecht @ 10:36

Der BGH hat entschieden, daß bei der Frist zur Zahlung der Miete bis zum dritten Werktag eines jeden Monats der Samstag nicht als Werktag mitzuzählen ist (Urteile vom 13.07.2010, VIII ZR 291/09 und VIII ZR 129/09).

Die Karenzzeit  des § 556b I BGB von drei Werktagen, die einem Mieter für die Zahlung der Miete zum Beginn des Monats eingeräumt wird, mildere, so der BGH,  im Interesse des Mieters die zugunsten des Vermieters begründete Vorleistungspflicht ab und müsse dem Mieter ungeschmälert zur Verfügung stehen. Diese "Schonfrist" soll insbesondere sicherstellen, dass die Mietzahlung den Vermieter auch dann innerhalb von drei Werktagen erreicht, wenn die Überweisung der Miete am letzten Tag des Monats, an dem weite Teile der Bevölkerung ihr Gehalt oder ihren Lohn erhalten haben, in Auftrag gegeben wird. Die Schonfrist für Mieter bei Mietzahlung über Bankinstitute würde sich ansonsten aufgrund der Bankgeschäftstage von Montag bis Freitag um einen Tag verkürzen.

Übrigens: bei der Kündigung, die ist spätestens am dritten Werktag eines Kalendermonats zum Ablauf des übernächsten Monats zulässig ist, zählt der Samstag als Werktag (BGH, Urteil vom 27.04.2005, VIII ZR 206/04).

2. Juli 2010

BVerfG: Richtervorbehalt bei Entnahme von Blutproben!

Filed under: Straßenverkehrsrecht, Strafrecht — Schlagwörter: , , , — ihrrecht @ 09:29

Blutproben wegen des Verdachts auf eine Alkoholfahrt dürfen grundsätzlich nur nach richterlicher Genehmigung vorgenommen werden. Dies hat das BVerfG mit dem gestern veröffentlichten Beschluss vom 11.06.2010, Az. 2 BvR 1046/08 deutlich gemacht. In der Praxis wurde der sogenannte Richtervorbehalt von der Polizei oftmals mißachtet.

Das BVerfG hat zur Begründung ausgeführt, der Gesetzgeber habe die Anordnung der Blutentnahme grundsätzlich dem Richter anvertraut. Damit soll eine effektive Kontrolle der Ermittlungsmaßnahme durch eine unabhängige und neutrale Instanz gewährleistet werden. Wegen dieser Zielrichtung des Richtervorbehalts müssen die Ermittlungsbehörden in der Regel zunächst versuchen, die Anordnung eines Richters zu erlangen. Nur bei Gefährdung des Untersuchungserfolgs durch die mit der Einholung einer richterlichen Entscheidung verbundene Verzögerung dürfen die Staatsanwaltschaft und – nachrangig – die Ermittlungsbehörden die Blutentnahme selbst anordnen. Eine solche „Gefahr im Verzug“ müssen die Ermittlungsbehörden dann mit auf den Einzelfall bezogenen Tatsachen begründen und in den Ermittlungsakten dokumentieren, es sei denn, der drohende Verlust des Beweismittels ist offensichtlich.

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