Offensichtlich im Hinblick auf die Reaktionen auf die geplanten Änderungen im Insolvenzrecht haben sich die Staatssekretäre Birgit Grundmann (Justiz) und Werner Gatzer (Finanzen) sich nach übereinstimmenden Angaben aus dem Ministerien darauf verständigt, auf die Vorrangstellung des Staates zulasten anderer Insolvenzgläubiger zu verzichten. Damit hat Bundesminister Schäuble auf das ursprünglich von seinem Ministerium gewollte Fiskusprivileg verzichtet.
Allerdings sollen die erwünschten Mehreinnahmen in Höhe von € 500.000.000,00, die so im Sparpaket vorgesehen sind, nun an anderer Stelle realisiert werden.
In der Diskussion sind nunmehr u. a. die Umsatzsteuerbefreiung aus vom Insolvenzverwalter laufend getätigten Geschäften.