Ihr-Recht-Blog

24. August 2010

Aktuell: Änderung des Insolvenzrechts: Bundesregierung rudert zurück!

Filed under: Insolvenzrecht, Steuerrecht — Schlagwörter: , , , , , , — ihrrecht @ 14:12

Offensichtlich im Hinblick auf die Reaktionen auf die geplanten Änderungen im Insolvenzrecht haben sich die Staatssekretäre Birgit Grundmann (Justiz) und Werner Gatzer (Finanzen) sich nach übereinstimmenden Angaben aus dem Ministerien darauf verständigt, auf die Vorrangstellung des Staates zulasten anderer Insolvenzgläubiger zu verzichten. Damit hat Bundesminister Schäuble auf das ursprünglich von seinem Ministerium gewollte Fiskusprivileg verzichtet.

Allerdings sollen die erwünschten Mehreinnahmen in Höhe von € 500.000.000,00, die so im Sparpaket vorgesehen sind, nun an anderer Stelle realisiert werden.

In der Diskussion sind nunmehr u. a. die Umsatzsteuerbefreiung aus vom Insolvenzverwalter laufend getätigten Geschäften.

23. August 2010

Aktuell: Änderung des Insolvenzrechts geplant! Vorrang für staatliche Gläubiger?

Filed under: Insolvenzrecht — Schlagwörter: , , , , , , — ihrrecht @ 09:03

Nach Planungen des Bundesfinanzministeriums und des Bundesarbeitsministeriums soll im sogenannten Haushaltsbegleitgesetz festgeschrieben werden, dass sich die Sozialversicherungsträger, die Bundesagentur für Arbeit (BA) und die Finanzämter künftig vorrangig, d. h. vor allen anderen Gläubigern am verbliebenen Vermögen von insolventen Firmen bedienen können.

Faktisch könnte dies eine Rückkehr zum bis 1999 abgeschafften Konkursrecht bedeuten. Eine Sanierung war dort praktisch nicht vorgesehen: Ging ein Unternehmen in Konkurs, wurde es auseinandergesetzt und abgewickelt – mit dem Staat als vorrangigem Gläubiger . Erst mit der neuen Insolvenzordnung (InsO) wurde dieses Privileg abgeschafft und der Schwerpunkt auf den Erhalt der angeschlagenen Firmen und damit u. a. der Arbeitsplätze gelegt. Ferner hatten damit auch die übrigen Gläubiger, wie z. B. Lieferanten oder Handwerker, eher Chancen, ihre Außenstände zumindest teilweise befriedigt zu erhalten.

Tag 2 im Frankfurter Geldwäscheprozess: Der untaugliche Versuch eines “Geständnisses”

Filed under: Strafrecht — Schlagwörter: , , , — ihrrecht @ 07:36

Am 2. Verhandlungstag im sogenannten Frankfurter Geldwäscheprozess am 20.08.2010 kündigte ein Angeklagter eine sogenannte “geständige Einlassung” an.

Offensichtlich getrieben von der Absicht, sich eine Bewährungsstrafe zu verdienen, verstrickte sich der Angeklagte in Widersprüche und Ungereimtheiten zu seinen bisherigen Angaben im Rahmen des Ermittlungsverfahrens. Führten die Prozessbeteiligten die sich bereits im gleichen Satz einander widersprechenden Angaben des Angeklagten zunächst noch auf dessen Sprachschwierigkeiten zurück,  stellte sich nach Einschaltung eines Dolmetschers heraus, daß dies nicht der Grund für die wirren Erzählungen war. Auch die Erklärungsversuche seines Anwaltes machten die Darlegungen nicht schlüssiger.

Die Kammer erklärte die Aussagen des Angeklagten Ali M. dann auch für ungenügend.

Ansonsten stellte sich auch in diesem Termin wieder einmal die Unvollständigkeit der Akten heraus. So räumte die Staatsanwaltschaft ein, daß die Akte eines Holländischen Ermittlungsverfahrens nur auszugsweise übersetzt und zur Akte genommen worden sei; die Auswahl dessen, was verfahrensrelevant sein soll, hatte eine Polizeibeamtin mit holländischen Sprachkenntnissen getroffen. Und auch die Akten der Staatsanwaltschaft Frankenthal, aus denen sich der Anfangsverdacht für das vorliegende Verfahren ergeben soll, fehlten gleichfalls. Auf Anregung des Gerichts sagte die Vertreterin der Anklage dann auch zu, die fehlenden Aktenteile den übrigen Prozessbeteiligten umgehend zur Verfügung zu stellen.

11. August 2010

Tag 1 im Frankfurter Geldwäscheprozess: Anklageverlesung und unvollständige Akten!

Filed under: Strafrecht — Schlagwörter: , , , — ihrrecht @ 10:01

Am 10.08.2010 fand der  1. Hauptverhandlungstag im sogenannten Geldwäscheprozess vor dem Landgericht Frankfurt statt.

Mit rund 8,7 Millionen Euro in bar waren mehrere Angehörige einer Familie aus Speyer im Mai 2008 auf dem Frankfurter Flughafen bei der Ausreise in den Libanon festgenommen worden. Der zunächst erhoben Vorwurf des Verbringens von Falschgeld hatte sich bereits im Vorfeld als falsch herausgestellt. Nunmehr wird den Angeklagten im wesentlichen vorgeworfen, Bareinnahmen aus Kokainverkäufen in Amsterdam nach Deutschland überführt und von dort in den Libanon verbracht zu haben.

Nach Verlesung der Anklageschrift monierte die Verteidigung, daß verfahrensrelevante Unterlagen noch nicht bzw. nicht vollständig zur Akte gelangt seien. So befand sich z. B. lediglich die deutsche Übersetzung eines ausländischen Dokuments bei der Gerichtsakte; diese Übersetzung stellte sich dann als unvollständig heraus, als das Original im Termin den Verteidigern zugänglich gemacht wurde.

Das Gericht legte insbesondere den weniger belasteten Angeklagten nahe, sich durch das Ablegen eines Geständnisses eine mildere Strafe “einzuhandeln”. Hierzu gaben die Angeklagten zunächst keine Erklärung ab.

Es zeichnet sich ab, dass allen Verfahrensbeteiligten ein langwieriger Prozess bevorsteht, schon jetzt sind 15 Fortsetzungstermine bis Ende November festgesetzt.

Die Hauptverhandlung wird am 20.08.2010 fortgesetzt.Geldwäsche

 

 

Geldwäsche?

3. August 2010

BVerfG: Vorrang unverheirateter Mütter beim Sorgerecht ist verfassungswidrig!

Filed under: Familienrecht — Schlagwörter: , , , , , — ihrrecht @ 09:00

Das Bundesverfassungsgericht hat in einer heute veröffentlichten Entscheidung die derzeitige Regelung, wonach nicht verheiratete Väter nur mit Zustimmung der Mutter ein gemeinsames Sorgerecht erhalten können, für verfassungswidrig erklärt.

Damit können nicht verheiratete Mütter das Sorgerecht des Vaters für das gemeinsame Kind zwar weiterhin generell und aus oftmals nichtigen Gründen verweigern. Ab sofort müssen Familiengerichte allerdings das gemeinsame Sorgerecht von Vater und Mutter anordnen, wenn das dem Kindeswohl entspricht.

Zwar, so die Karlsruher Richter, sei es nicht zu beanstanden, dass das Sorgerecht für ein nichteheliches Kind zunächst allein bei der Mutter liege. Der Gesetzgeber greife jedoch unverhältnismäßig in das Elternrecht des Vaters ein, wenn er ihn grundsätzlich von der Sorge für sein Kind ausschließe, sofern die Mutter des Kindes ihre Zustimmung verweigert – zumal der Vater nicht die Möglichkeit habe, diese Entscheidung der Mutter gerichtlich überprüfen zu lassen (Az.: 1 BvR 420/09).

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