Am 8. Verhandlungstag im Frankfurter Geldwäscheprozess am 06.10.2010 wurden mehrere Beamte des BKA als Zeugen gehört, welche seinerzeit das Verfahren gegen den im Termin vom 01.10.2010 vernommenen Zeugen V. M. , der vor Jahren in Hamburg wegen Kokainhandels zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, geführt hatten. Die Beamten bestätigten übereinstimmend, daß sie in diesem Ermittlungsverfahren keine Verbindungen oder Bezüge zu den Angeklagten im Frankfurter Geldwäscheverfahren festgestellt hatten.
Das Verfahren wird am 08.10.2010 mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt.
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