Am 22. Verhandlungstag in Frankfurter Geldwäscheverfahren am 07.02.2011 ließ sich einer der vom Gericht so bezeichneten Hauptangeklagten zur Sache ein.
Der Angeklagte W. T. legte dar, daß er entgegen dem Vorwurf in der Anklageschrift zu einem bestimmten Termin nicht in Holland war, sondern vielmehr einen Termin in Belgien bei einem Geschäftsfreund wahrzunehmen hatte. Dort sollte ihm ein Betrag von € 200.000,00 zur Verteilung an libanesische Autohändler ausgehändigt werden. Da das Geld jedoch nicht rechtzeitig zur Verfügung stand, mußte er unverrichteter Dinge wieder zurückfahren.
Die Angaben des Angeklagten decken sich insoweit mit Details abgehörter Telefonate.
Beweisanträge der Verteidigung, welche u. a. auf eine nähere Abklärung des sogenannten Hawala-Finanzierungssystems abzielten, wurden vom Gericht zurückgewiesen.
Für den Fortsetzungstermin am 10.02.2011 werden weitere Beweisanträge und ggf. die ersten Plädoyers erwartet.
Hinterlasse einen Kommentar