Ihr-Recht-Blog

4. Mai 2011

Aktuell: Sicherungsverwahrung: Karlsruhe beugt sich Europäischem Gerichtshof!

Filed under: Strafrecht — Schlagwörter: , , , , — ihrrecht @ 12:04

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, daß sämtliche Regelungen zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter verfassungswidrig sind und das Grundrecht auf Freiheit verletzen. Extrem gefährliche Straftäter dürfen aber zum Schutz der Bevölkerung bis zu einer Neuregelung, spätestens bis 31. Mai 2013, weiter eingesperrt bleiben, so das BVerfG. In sogenannten Altfällen muss die besondere Gefährlichkeit der Betroffenen bis Jahresende geprüft werden.Damit fügten sich die Karlsruher Richter dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Nach Ansicht des BVerfG verstoßen die früheren Regelungen zur rückwirkenden Verlängerung der zuvor auf zehn Jahre befristeten Sicherungsverwahrung sowie zu ihrer nachträglichen Anordnung ebenso gegen das Freiheitsrecht der Betroffenen wie die Gesetzesreform vom Dezember 2010. Das Gericht begründete dies damit, dass sich die Sicherungsverwahrung, die nur dem Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tätern dient, nicht deutlich genug von einer Strafhaft unterscheidet. Dieses sogenannte Abstandsgebot hatte bereits der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg im Dezember 2009 eingefordert.

Damit reagierten die Karlsruher Richter auf die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg, der in mehreren Entscheidungen klar signalisiert hatte, dass Deutschland auch in den Fällen, in denen die deutschen Gerichte meinten, an der Straßburger Rechtsprechung vorbeikommen zu können, permanent weiter verurteilt  wird.

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