Ihr-Recht-Blog

22. Februar 2012

BAG: rechtswidrige Kündigung ergibt keinen doppelten Urlaubsanspruch!

Filed under: Arbeitsrecht — Schlagwörter: — ihrrecht @ 11:40

Die Rechtswidrigkeit einer Kündigung führt nicht dazu, dass dem Arbeitnehmer, der ein neues Arbeitsverhältnis eingegangen ist, ein doppelter Urlaubsanspruch zusteht.

Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit nunmehr veröffentlichtem Urteil vom 26.01.2011, Az. 7 Sa 442/09 entschieden.

Im entschiedenen Fall war im Arbeitsvertrag der Klägerin ein Urlaubsanspruch von 29 Arbeitstagen vereinbart. Nachdem die Arbeitgeberin das Arbeitsverhältnis gekündigt  und die Klägerin ein andere Stelle angetreten hatte, wurden ihr im Kalenderjahr 2008 von ihrer neuen Arbeitgeberin 21 Arbeitstage Urlaub gewährt. Im Kündigungsrechtsstreit der Parteien wurde rechtskräftig festgestellt, dass das Arbeitsverhältnis der Parteien durch die Kündigungen der Beklagten nicht vor Ablauf des Jahres 2008 aufgelöst worden ist.

Während die Vorinstanzen der Klage, mit der die Klägerin einen Ersatzurlaubsanspruch von 29 Arbeitstagen für das Jahr 2008 festgestellt haben wollte, noch stattgegeben hatten, hatte vor dem Bundesarbeitsgericht die Revision der Arbeitgeberin Erfolg. Die Arbeitnehmerin muß sich die 21 Urlaubstage, die ihr vom neuen Arbeitgeber gewährt wurden, auf ihren Urlaubsanspruch für das Jahr 2008 anrechnen lassen.

Zur Begründung wies das Bundesarbeitsgericht darauf hin, dass die Klägerin nicht gleichzeitig ihre Pflichten aus beiden Arbeitsverhältnissen erfüllen konnte. Somit habe sie auch keinen doppelten Urlaubsanspruch.

9. Februar 2012

Führerschein: neue Punkteregelung geplant!

Filed under: Straßenverkehrsrecht, Strafrecht — Schlagwörter: , , , , , , — ihrrecht @ 10:31

“Führerschein künftig schon bei 8 Punkten weg!” oder “Ab 8 Punkten ist der Lappen weg”! So lauten heute zahlreiche Überschriften von Zeitungsartikeln, in denen über die geplante neue Punkteregelung im Straßenverkehrsrecht berichtet wird.

Was die Überschriften jedoch nicht und die entsprechenden Artikel nicht immer wieder geben: die geplante Reform betrifft nicht nur die Obergrenze, ab der die Fahrerlaubnis entzogen werden soll, sondern auch die Bewertung der einzelnen Verstöße selbst. Und diese Bewertung ist künftig niedriger vorgesehen. Demnach sollen sogenannte "grobe" Verkehrsverstöße wie etwa zu schnelles Fahren künftig nur noch generell mit einem Punkt statt wie bislang bis zu 3 Punkten im Zentralregister bestraft werden, sogenannte  "schwere" Verstöße wie das Fahren über eine rote Ampel sollen mit 2 Punkten statt derzeit 3 bis 7 Punkten geahndet werden.

Damit dürfte sich die neue Obergrenze im wesentlichen auf das bisherige Verhältnis zwischen Punkten für Verstöße und Obergrenze relativieren.

Die angedachte neue Verjährungsregelung könnte den Betroffenen sogar entgegenkommen: 1-Punkt-Delikte sollen nach zwei und 2-Punkte-Delikte nach drei Jahren verjähren, und zwar einzeln, die bisherige Überlagerung, die zur Sperrung von Löschungen bei Neueintragungen führt, fände nach diesen Überlegungen nicht mehr statt. Gerade bei letzterem bleibt allerdings abzuwarten, ob diese Regelung tatsächlich so eingeführt wird.

7. Februar 2012

BAG: Kündigung und Weihnachtsgeld?

Filed under: Arbeitsrecht — Schlagwörter: , , , , , — ihrrecht @ 08:18

Der Anspruch auf eine Weihnachtsgratifikation kann vom ungekündigten Bestehen des Arbeitsverhältnisses zum Auszahlungszeitpunkt abhängig gemacht werden. Es kommt nicht darauf an, wer das Arbeitsverhältnis gekündigt hat. Eine entsprechende Bestimmung in Allgemeinen Geschäftsbedingungen hält einer Inhaltskontrolle nach § 307 Abs. 1 Satz 1 BGB stand. Voraussetzung ist, dass nicht die Vergütung von Arbeitsleistungen bezweckt ist, sondern die Zahlung des Weihnachtsgeldes nur an den Bestand des Arbeitsverhältnisses anknüpft.

Dies hat das Bundesarbeitsgericht mit Urteil vom 18. Januar 2012 – 10 AZR 667/10 entschieden.

Die Vorinstanzen hatten der gekündigten Arbeitnehmerin, deren Arbeitsvertrag eine Klausel enthielt, wonach der Anspruch ausgeschlossen sei, wenn das Arbeitsverhältnis im Zeitpunkt der Auszahlung gekündigt ist, noch Recht gegeben und die Klausel als unwirksam angesehen. Das Arbeitsverhältnis war durch den Arbeitsgeber im November gekündigt worden, die Kündigungsfrist endete im Dezember.

Das BAG hat den Rechtsstreit an das LAG zurückverwiesen. Dieses hat nun aufzuklären, ob der Eintritt der Bedingung treuwidrig herbeigeführt und deshalb nach § 162 Abs. 2 BGB als nicht erfolgt gilt. Die Arbeitnehmerin hatte behauptet, ihr sei gekündigt worden, weil sie nicht freiwillig auf die Zahlung der Weihnachtsgratifikation verzichtet habe.

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