Ihr-Recht-Blog

28. März 2012

Aktuell: Bauvorbescheid: Kein Wohngebäude im Außenbereich ohne ausreichende Zufahrtsmöglichkeit!

Ein teilweise geschotterter und mit unsortiertem Material befestigter Wirtschaftsweg stellt keine ausreichende Erschließung für ein im Außenbereich nicht privilegiertes Wohnbauvorhaben dar. Allein dieser Umstand rechtfertigt die Ablehnung eines Bauvorbescheids zur Nutzungsänderung eines Wochenendhauses in eine bauliche Anlage zu Dauerwohnzwecken. Dies entschied das VG Koblenz mit Urteil vom 17.02.2012, Az. 7 K 974/11.KO.

Nach Ansicht des Gerichts sei für ein nicht privilegiertes Wohnbauvorhaben im Außenbereich eine wegemäßige Erschließung notwendig, die in vergleichbarer Weise wie ein Weg in der Ortslage befahrbar sei. Dem genüge regelmäßig nur ein Weg, der asphaltiert sei, da nur hierdurch gewährleistet werde, dass der durch eine Wohnnutzung hervorgerufene Ziel- und Quellverkehr bewältigt werden könne.

Geklagt hatte die Eigentümerin eines 1968 im Außenbereich errichteten Wochenendhauses, die 2010 einen Antrag auf Erteilung eines Bauvorbescheids für einen Erweiterungsbau gestellt und das Bauvorhaben mit "Nutzung als Wohngebäude" bezeichnet hatte.

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