SPEYER/BERLIN (DAV) – Aufträge dürfen nicht künstlich gestückelt werden, nur damit das Auftragsvolumen unterhalb des Schwellenwerts von 200.000 Euro für die europaweite Ausschreibungspflicht bleibt. Das ist zwar allgemein bekannt, wird aber oft arglos und manchmal sogar absichtlich falsch gemacht. Auch wenn Bauunternehmen seit Jahren gut mit einer Kommune zusammenarbeiten, sollten sie sich auf solche Tricks lieber gar nicht erst einlassen. Das kostet nur unnötig Zeit und Geld, ist illegal – und der Konkurrenz entgeht im Regelfall nichts. Die Folgen sind langwierige und kostenträchtige Auseinandersetzungen.
10. Juli 2012
Kommentar verfassen »
Du hast noch keine Kommentare.
Kommentar verfassen