Wer sein Mobiltelefon während der Fahrt in der Hand hält um es als Navigationshilfe zu nutzen, muss mit einem Bußgeld rechnen. Dies entschied das OLG Hamm mit Beschluss vom 18.02.2013, Az. III-5 RBs 11/13.
Nach Ansicht des OLG Hamm soll nach dem Willen des Gesetzgebers die Vorschrift des § 23 Abs. 1a StVO gewährleisten, dass der Fahrzeugführer beide Hände frei habe, um die Fahraufgabe zu bewältigen, während er ein Mobiltelefon benutze. Deswegen sei jegliche Nutzung des Geräts untersagt, soweit das Mobiltelefon in der Hand gehalten werde, weil der Fahrzeugführer dann nicht beide Hände für die Fahraufgabe zur Verfügung habe. Darunter falle auch die Nutzung des Handys als Navigationssystem, so das OLG.
Anmerkung: Die Begründung überzeugt in dieser Form nicht. So fällt die Nutzung eines Notebooks zur Navigation nicht unter die Vorschrift des § 23 Abs. 1 a StVO, auch wenn man die Hände zur Nutzung einsetzt, weil es sich um ein Notebook und nicht um ein Mobiltelefon handelt. Und auch beim Bedienen des Autoradios bleiben nicht immer beide Hände am Lenkrad.
Kommentar verfassen