Ihr-Recht-Blog

25. September 2013

OLG Frankfurt: Unkenntnis des Unternehmers und Hinweispflicht

Filed under: Bau- und Architektenrecht — Schlagwörter: , , , , , — ihrrecht @ 13:17

Die Unkenntnis des Unternehmers ändert nichts an seiner Hinweispflicht. Dabei treffen ein spezialisiertes Fachunternehmen grundsätzlich auch gegenüber einem fachkundigen Besteller Prüf- und Hinweispflichten (OLG Frankfurt, Urteil vom 01.08.2013, Az. 15 U 163/12).

Nach Ansicht des Senates ist, wenn in einem Fachaufsatz die Ansicht vertreten wird, dass die marktübliche Verwendung von sauren Reinigern zu einem chemischen Abbau der Zementverfugung führt, ein Fachunternehmer dazu verpflichtet, dem Besteller einen entsprechenden Hinweis zu erteilen. Dabei komme es nicht darauf an, ob der Unternehmer tatsächlich Kenntnis von dem Fachaufsatz hatte. Wer die Herstellung eines Werks als Unternehmer übernimmt, bringe damit zum Ausdruck, die erforderlichen Kenntnisse und Fähigkeiten zu besitzen. Soweit nicht besondere Umstände dagegen sprechen, kann der Auftraggeber daher von ihrem Vorhandensein ausgehen, so dass insoweit – wie auch sonst – ein objektiver, durch den Gegenstand des Vertrags bestimmter Maßstab zugrunde zu legen ist (vgl. BGH, Urteil vom 02.11.1995 – X ZR 81/93, NJW-RR 1996, 789, 791).

17. September 2013

BGH: Teilungsversteigerung eines GbR-Grundstücks

Gegenstand eines Teilungsversteigerungsverfahrens kann auch das Grundstück einer GbR sein. Den Antrag kann der einzelne Gesellschafter stellen, ohne zuvor seinen Anspruch auf Versteigerung des Gesellschaftsgrundstücks gegen die übrigen Gesellschafter oder die GbR gerichtlich durchsetzen zu müssen.

Die GbR selbst und die übrigen Gesellschafter können Einwände aus dem Gesellschaftsvertrag oder dem Gesellschaftsverhältnis gegen die Teilungsversteigerung im Wege der Widerspruchsklage analog § 771 ZPO geltend machen. Dies hat der BGH mit jetzt veröffentlichtem Beschluss vom 16.05.2013, Az. V ZB 198/12 entschieden.

Der BGH hat damit die bislang umstrittene Frage, wer bei Grundstücken einer GbR zur Antragstellung auf Teilungsversteigerung berechtigt ist, geklärt und den teilweise vertretenen Ansichten, wonach der einzelne Gesellschafter nicht zur Stellung des Antrags auf Anordnung der Teilungsversteigerung befugt sei und die Antragsbefugnis vielmehr nur allen Gesellschaftern gemeinsam zustehe, weil ihnen nach erfolgter Kündigung der Gesellschaft gemäß § 730 Abs. 2 Satz 2 BGB die Geschäftsführung gemeinschaftlich obliege (AG Dortmund, Beschluss vom 15. September 2011 – 273 K 033/11, juris Rn. 16; Stumpe in: Kindl/Meller-Hannich/Wolf, HK-Zwangsvollstreckungsrecht, 2. Aufl., § 180 Rn. 12 und § 181 Rn. 12; ähnlich: LG Hamburg, Rpfleger 1983, 35; 1989, 519) eine Absage erteilt.

Nach Ansicht des BGH bedarf der Teilhaber zur Einleitung des Verfahrens keines Titels. Er kann vielmehr ohne Weiteres die Teilungsversteigerung beantragen (BGH, Urteil vom 23. Februar 1984 – IX ZR 26/83, BGHZ 90, 207, 216). Er muss allerdings nach § 181 Abs. 2 Satz 1 ZVG als Mitberechtigter im Grundbuch eingetragen sein. Dem entspricht bei der GbR die Eintragung als Gesellschafter nach Maßgabe von § 47 Abs. 2 GBO.

Voraussetzung der Teilungsversteigerung ist allerdings die Kündigung der GbR durch den Gesellschafter, wobei, so der BGH, im Teilungsversteigerungsverfahren aber nur die Abgabe und der Zugang der Kündigungserklärung, nicht ihre Wirksamkeit geprüft werden kann. Die GbR und die übrigen Gesellschafter können ihre Rechte mit einer Widerspruchsklage analog § 771 BGB wirksam wahrnehmen.

3. September 2013

BGH: Verwertung von Zeugenaussagen im Wege des Urkundsbeweises

Filed under: Zivilrecht/Verfahrensrecht — Schlagwörter: , , , , , , — ihrrecht @ 09:13

Das Gericht darf die in einem anderen Verfahren protokollierten Aussagen der benannten Zeugen im Wege des Urkundenbeweises verwerten. Es muss die Zeugen aber selbst vernehmen, wenn eine Partei das beantragt. Hierauf hat der BGH mit Urteil vom 12. Juli 2013, Az. V ZR 85/12 hingewiesen.

Die Verwertung der Niederschrift einer Zeugenaussage aus einem anderen Verfahren im Wege des Urkundenbeweises ist zwar grundsätzlich zulässig (BGH, Urteile vom 14. Juli 1952 – IV ZR 25/52, BGHZ 7, 116, 121 f. und vom 9. Juni 1992 – VI ZR 215/91, NJW-RR 1992, 1214, 1215; Senat, Beschluss vom 17. November 2005 – V ZR 68/05, juris). Sie setzt die Zustimmung der Parteien nicht voraus (BGH, Urteil vom 19. April 1983 – VI ZR 253/81, VersR 1983, 667, 668). Auch der Widerspruch einer Partei gegen die Verwertung einer protokollierten Aussage steht deren Auswertung im Wege des Urkundenbeweises nicht entgegen (BGH, Urteil vom 19. Dezember 1969 – VI ZR 128/68, VersR 1970, 322, 323).

Unzulässig, so der BGH,  wird die Verwertung der früheren Aussagen der benannten Zeugen im Wege des Urkundenbeweises anstelle von deren Vernehmung im anhängigen Verfahren aber dann, wenn eine Partei zum Zwecke des unmittelbaren Beweises die Vernehmung dieses Zeugen beantragt (BGH, Urteile vom 14. Juli 1952 – IV ZR 25/52, BGHZ 7, 116, 122, vom 9. Juni 1992 – VI ZR 215/91, NJW-RR 1992, 1214, 1215, vom 13. Juni 1995 – VI ZR 233/94, VersR 1995, 1370, 1371 und vom 30. November 1999 – VI ZR 207/98, NJW 2000, 1420, 1421 f.; Senat, Beschluss vom 17. November 2005 – V ZR 68/05, juris). Einen solchen Antrag hatten die Beklagten gestellt in dem vom BGH entschiedenen Fall gestellt.

Die Parteien müssen auch nicht darlegen, dass und weshalb den protokollierten Aussagen der Zeugen nicht gefolgt werden kann. Die Parteien haben nach §§ 355, 373 ZPO einen gesetzlichen Anspruch auf eine mit den Garantien des Zeugenbeweises ausgestattete Vernehmung (BGH, Urteil vom 14. Juli 1952 – IV ZR 25/52, BGHZ 7, 116, 122). Diesen Anspruch macht das Gesetz wegen der offenkundigen Schwächen der urkundsbeweislichen Verwertung von Zeugenaussagen – fehlender persönlicher Eindruck von den Zeugen, fehlende Möglichkeit, Fragen zu stellen und Vorhalte zu machen, fehlende Möglichkeit der Gegenüberstellung (BGH, Urteil vom 30. November 1999 – IV ZR 207/98, NJW 2000, 1420, 1421) – nicht von der näheren Darlegung von Gründen abhängig, so der BGH.

.

Erstelle kostenlos eine Website oder ein Blog auf WordPress.com.

%d Bloggern gefällt das: