Ihr-Recht-Blog

7. Januar 2014

BFH: Steuerpflichtige Gewinnausschüttungen durch Nutzung des spanischen Ferienhauses!

Wer zu  Zeiten des Immobilienboomes in Spanien der Empfehlung mancher Berater und Buchautoren gefolgt ist und die Immobilie im Hinblick auf mögliche Vorteile z. B. bei der spanischen Erbschafts- und Vermögenssteuer  nicht persönlich, sondern durch eine eigens hierfür gegründete spanische GmbH (S.L.) oder Aktiengesellschaft (S.A.) erworben hat, kann nun böse erwachen. Der BFH hat mit Urteil vom 12.06.2013, Az. I R 109-111/10 entschieden, daß in den Fällen, in denen die Immobilie einer spanischen Kapitalgesellschaft gehört, deren Gesellschafter als Nutzende in Deutschland wohnen, Einkommenssteuer anfallen kann. Der  BFH geht davon aus, daß die unentgeltliche Nutzung der Immobilie durch die Gesellschafter eine steuerpflichtige verdeckte Gewinnausschüttung darstellt.

Im entschiedenen Fall hatte eine deutsche Familie bei Kauf einer Immobilie auf Mallorca eine spanische S.L. zwischengeschaltet. Die Immobilie wurde von den Familienangehörigen, die zugleich Gesellschafter waren, unentgeltlich genutzt. Ausgehend vom Wert der Immobilie gelangte das Finanzamt für die Jahre 2001 bis 2005 zu Beträgen in Höhe einer geschätzten Kostenmiete zuzüglich eines Gewinnzuschlages von ca. € 78.000,00 jährlich.

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