Ihr-Recht-Blog

19. Dezember 2014

Frohe Weihnachten!

Filed under: Uncategorized — ihrrecht @ 11:23

Wir wünschen unseren Lesern, Freunden und Mandanten ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2015!

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16. Dezember 2014

OLG Düsseldorf zur Mindestsatzunterschreitung beim Architektenhonorar

Ein Ausnahmefall, der zu einer Unterschreitung der Mindestsätze der HOAI berechtigt (HOAI 1996 § 4 Abs. 2 = HOAI 2009/2013 § 7 Abs. 3), kann nur durch eine besonders enge Beziehung zwischen den Parteien oder sonstige besondere Umstände begründet werden. Nicht ausreichend ist es, wenn sich im Laufe einer geschäftlichen Zusammenarbeit Umgangsformen entwickeln, die als freundschaftlich zu bezeichnen sind. Hierauf hat das OLG Düsseldorf mit Urteil vom 23.10.2014, Az. 5 U 51/13 hingewiesen und sich insoweit auf die Entscheidung des BGH vom 21.08.1997, Az. VII ZR 13/96 bezogen. Damit ist entgegen einer auch bei Instanzgerichten immer wieder festzustellenden Meinung weiterhin eine Honorarvereinbarung schriftlich bei Auftragserteilung zu treffen gewesen. Soweit das Honorar unter den Mindestsätzen der HOAI liegt, ist dies darüber hinaus nach § 4 Abs. 2 HOAI a.F. nur in Ausnahmefällen zulässig. Ein solcher Ausnahmefall kann nur entweder durch besonders enge Beziehung zwischen den Parteien oder sonstige besondere Umstände begründet werden.

Auch der immer wieder vorgetragenen Behauptung einer angeblichen späteren mündlichen Abänderung einer ursprünglich schriftlich getroffenen Honorarvereinbarung wurde eine Absage erteilt. Eine spätere – auch mündliche – Abänderung einer getroffenen Vergütungsvereinbarung kommt erst wieder nach Beendigung der Architektentätigkeit in Betracht, so dass auch Bestätigungen (z.B. im Sinne des § 144 BGB) oder stillschweigende Änderungen oder Abschlagsrechnungen bzw. Abschlagszahlungen keinen rechtlichen Einfluss haben (BGH, BauR 2003, 748; Locher/Koeble/Frik, Kommentar zur HOAI, 9. Auflage, § 4 Rn. 57).

10. Dezember 2014

Aktuell: BGH zur Höhe der Anzahlung des Reisepreises und zu dessen Fälligkeit

Filed under: Reiserecht — Schlagwörter: , , , , , , , — ihrrecht @ 10:35

Der für das Reise- und Personenbeförderungsrecht zuständige X. Zivilsenat hat sich in drei Verfahren u. a. mit der Wirksamkeit von Klauseln in Reisebedingungen zu Anzahlungen auf den Reisepreis und zum Zeitpunkt der Fälligkeit des Gesamtpreises befasst ( BGH, Urteil vom 9. Dezember 2014, Az. X ZR 85/12;  Urteil vom 9. Dezember 2014, Az. X ZR 13/14 und Urteil vom 9. Dezember 2014, Az. X ZR 147/13).

Für eine Anzahlung, die 20 % des Reisepreises nicht übersteigt, hat der Bundesgerichtshof dabei genügen lassen, dass es sich um eine verhältnismäßig geringfügige Vorleistung des Reisenden handelt, der durch den zwingend zu übergebenden Sicherungsschein gegen die Insolvenz des Reiseveranstalters abgesichert ist. Die Vereinbarung einer höheren Anzahlungsquote in AGB sei nicht ausgeschlossen, so der BGH, setze aber zumindest voraus, dass der Reiseveranstalter darlege, dass die von ihm bei Vertragsschluss zu leistenden Aufwendungen bei denjenigen Reisen, für die die höhere Anzahlung verlangt, typischerweise die geforderte Quote erreichen.

Was die Fälligkeit des Gesamtpreises betrifft, hat der Bundesgerichtshof eine Zahlungsverpflichtung bis 30 Tage vor Reisebeginn als angemessen erachtet. Die Reiseveranstalter haben nicht dargetan, dass dieser Zeitraum in einer praktisch relevanten Anzahl von Fällen nicht ausreiche, um bei einer ausbleibenden Zahlung die Reise anderweitig verwerten zu können. Einer früheren Fälligkeit des Gesamtpreises wurde damit eine Absage erteilt.

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