Die Mietpreisbremse verstößt nicht gegen das Grundgesetz. Das entschied das Bundesverfassungsgericht in einem am 20.08.2019 veröffentlichten Beschluss. (Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts verstoßen die Regelungen demnach weder gegen die Eigentumsgarantie noch gegen die Vertragsfreiheit oder den allgemeinen Gleichheitssatz (AZ: 1 BvR 1595/18; 1 BvL 1/18; 1 BvL 4/18).
Zugleich verwarf das Bundesverfassungsgericht Vorlagen des Landgerichts Berlin als unzulässig. Das Landgericht hatte die Mietpreisbremse als verfassungswidrig eingestuft und die Verfahren dem Bundesverfassungsgericht vorgelegt. Nach Ansicht des Bundesverfassungsgerichts liege es im öffentlichen Interesse, der Verdrängung weniger leistungsfähiger Bevölkerungsgruppen aus stark nachgefragten Stadtteilen entgegenzuwirken. Hierzu sei die Regulierung der Miethöhe auch geeignet.
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