Ihr-Recht-Blog

14. Dezember 2021

Zur Haftung des Grundstückskäufers für Grundsteuerschulden

Die Grundsteuerschuld stellt eine öffentliche Last dar, die als dingliche Haftung nicht im Grundbuch erscheint. Hierauf hat das VG Bayreuth in einem aktuellen Beschluss einmal mehr hingewiesen. Der Steuergläubiger (vorliegend die Gemeinde) ist auch nicht verpflichtet, den Erwerber eines Grundstücks von Amts wegen über Grundsteuerrückstände des Voreigentümer zu unterrichten (BVerwG, Urteil vom 13.02.1987, Az. 8 C 25/85).

Und letztendlich haftet ein Grundstückseigentümer dinglich für die Grundsteuer des Voreigentümers, wenn der Steueranspruch festgesetzt, fällig und vollstreckbar ist (VG Bayreuth, Beschluss vom 30.08.2021, Az. B 4 S 21.641)

Der (neue) Grundstückseigentümer ist also, nach Geltendmachung der Duldungsverpflichtung (vgl. § 77 Abs. 2, § 191 Abs. 1 AO), Vollstreckungsschuldner, ohne die Steuer zu schulden. Seine Haftung erstreckt sich aber nur auf das belastete Grundstück. Er kann durch Zahlung der rückständigen Grundschulden die Vollstreckung abwenden (§ 48 Abs. 1 AO). Anhaltspunkte für einen Verstoß gegen Treu und Glauben oder eine Verwirkung sind nicht ersichtlich.

21. Mai 2019

OLG Schleswig: Barzahlung als Indiz für Schwarzgeldabrede

Zahlt der Auftraggeber an den Auftragnehmer vor Ausführung der Arbeiten einen Betrag von 3.800 Euro in bar und ohne hierfür eine Rechnung oder Quittung zu erhalten, spricht dies dafür, dass der Auftragnehmer diesen Teil der Zahlung mit Billigung des Auftraggebers nicht versteuern wollte.

Hierauf hat das OLG Schleswig mit Beschluss vom 07.01.2019, Az. 7 U 103/18 abgehoben.

Nach Ansicht des OLG Schleswig ist auch unbeachtlich, daß der Empfänger die erhaltene Zahlung zwischenzeitlich ordnungsgemäß verbucht hatte und seiner Steuerpflicht nachgekommen war. Auch für Abschläge gilt die Rechnungslegungs- und Vorauszahlungspflicht des Unternehmers. Denn steuerliche Pflicht im Sinne von § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG ist auch die Vorauszahlungspflicht bei der Umsatzsteuer nach § 18 UStG (vgl. OLG Hamm, Urteil vom 07.06.2016 , Az. 24 U 152/15, BeckRS 2016, 112660, Rn. 61). Da der Empfänger für den Vorschuss keine Rechnung ausgestellt hat, ist er jedenfalls seiner Zahlungspflicht innerhalb des Voranmeldungszeitraums nicht nachgekommen.

Das OLG wies als weitere Konsequenz darauf hin, dass der beiderseitige Verstoß gegen § 1 Abs. 2 Nr. 2 SchwarzArbG zur Nichtigkeit des gesamten Vertrags gemäß § 134 BGB führe und ferner zur Folge habe, dass Mängelansprüche des Auftraggebers ausscheiden (Anschluss an BGH, IBR 2013, 609).

10. April 2018

Aktuell: Bemessung der Grundsteuer ist verfassungswidrig!

Das Bundesverfassungsgericht hat mit heutigem Urteil vom 10.04.2018 die bisherige Basis für die Bemessung der Grundsteuer als verfassungswidrig erklärt (BverfG, Urteil vom 10.04.2018, 1 BvL 11/14).

Dem Gesetzgeber wurde aufgegeben, bis Ende 2019 eine gesetzliche Neuregelung zu schaffen.

Das Bundesverfassungsgericht wies unter anderem darauf hin, daß die seit über 50 Jahren nicht mehr angepassten Einheitswerte “völlig überholt” seien und zu ”gravierenden Ungleichbehandlungen” der Immobilieneigentümer führten.

16. Januar 2018

Finanzgericht Köln zur Verwendung fortlaufender Rechnungsnummern

Nach Ansicht des Finanzgerichtes Köln ist ein Steuerpflichtiger im Rahmen der Erstellung seiner Einkommenssteuererklärung zwar verpflichtet, Betriebseinnahmen und -ausgaben in der EÜR einzeln aufzuführen und dem Finanzamt auf Verlangen erläutern, damit die Vollständigkeit und Richtigkeit seiner Angaben nachgeprüft werden kann. Allerdings, betonte das FG, bestehe danach keine Pflicht, Rechnungsnummern nach einem bestimmten lückenlosen numerischen System zu vergeben. Aus den allgemeinen Ordnungsvorschriften des § 146 Abgabenordnung (AO) sei schon gar keine konkrete Pflicht zur Vergabe einer Rechnungsnummer abzuleiten (Finanzgericht Köln, Urt. v. 07.12.2017, Az. 15 K 1122/16).

Der Kläger führt ein Veranstaltungsunternehmen, die gewünschte Veranstaltung kann dabei vom Kunden auf seiner Website gebucht werden. Sodann wird automatisch eine Buchungsbestätigung und eine Rechnung erzeugt und an den Kunden versandt. Diese enthalten Buchungsnummern, die durch eine Kombination aus Veranstaltungsnummer, Geburtsdatum des Kunden und Rechnungsdatum erzeugt werden. Jede Buchungsnummer wird nur einmalig vergeben, es besteht aber zwischen ihnen kein numerischer Fortlauf. Das Finanzamt sah bei Vorlage der jährlichen EÜR darin einen schwerwiegenden Mangel der Gewinnermittlung. Aus diesem Grund schlug das Finanzamt auf den ausgewiesenen Gewinn noch einen "Unsicherheitszuschlag" drauf, was die Steuerlast in der Einkommenssteuer für den Unternehmer für beide Streitjahre um jeweils 4.000 Euro erhöhte. Dabei verwies man auch auf die einschlägige Rechtsprechung des Bundesfinanzhofs (BFH), in der regelmäßig eine geordnete und chronologische Dokumentation bei Geldeingängen gefordert und Gewinnaufschläge bei Verstößen mitunter für rechtens erklärt hatten (siehe u. a. BFH, Urt. v. 15.04.1999, Az.: IV R 68/98).

Das FG Köln änderte aus den genannten Gründen die umstrittenen Einkommensteuerbescheide zugunsten des klagenden Unternehmers entsprechend ab, ließ allerdings die Revision zum BFH zu. Problematisch könnte das Rechnungssystem für den Unternehmer bei der Umsatzsteuererkärung werden, da gemäß § 14 Abs. 4 Nr. 4 UStG eine fortlaufende Rechnungsnummer zu vergeben ist.

30. September 2014

FG Rheinland-Pfalz: Schiedsrichter unterliegen nicht der Gewerbesteuer!

Filed under: Steuerrecht — Schlagwörter: , , , , , , , — ihrrecht @ 10:55

Schiedsrichter, die Spiele der Fußball-Bundesliga oder internationale Spiele leiten, unterliegen nicht der Gewerbesteuer. Dies hat das Finanzgericht Rheinland-Pfalz mit jetzt veröffentlichtem Urteil vom 18.07.2014, Az. 1 K 2552/11 entschieden.

§ 15 Abs. 2 S. 1 EStG setze voraus, daß ein Markt für die entsprechenden Leistungen existiere. Daran fehle es jedoch, da die Schiedsrichter in den einzelnen Wettbewerben, sei es die Bundesliga oder solche der FIFA oder UEFA, von den jeweils ausschließlich zuständigen Verbänden nominiert würden. Es bestehe nicht die Möglichkeit, ihre Leistung anderen „Abnehmern“ anzubieten. Auch sei die Aufwandsentschädigung nicht frei aushandelbar, sondern von den Verbänden festgelegt. Ferner müssten sie sich streng an die Bedingungen halten, die in den Statuten des jeweiligen Verbands verbindlich geregelt seien. Sie bräuchten kein eigenes Personal und hätten nicht etwa die Möglichkeit, ihren Erfolg durch Werbung oder Preisnachlässe zu beeinflussen. Vergehen würden auch nicht durch die ordentlichen Gerichte, sondern von den Rechtsorganen des DFB geahndet. Es handele sich damit um ein „streng reglementiertes und nach außen geschlossenes System“, in dem die Schiedsrichter tätig seien, so das Finanzgericht. Es erteilte somit dem Finanzamt, das angenommen hatte, bei den seitens der Schiedsrichter erhaltenen Aufwandsentschädigungen handele es sich um gewerbesteuerpflichtige Gewinne, eine Absage.

Es bleibt abzuwarten, ob das Finanzamt den Bundesfinanzhof anruft; Rückspiel somit nicht ausgeschlossen.

7. Januar 2014

BFH: Steuerpflichtige Gewinnausschüttungen durch Nutzung des spanischen Ferienhauses!

Wer zu  Zeiten des Immobilienboomes in Spanien der Empfehlung mancher Berater und Buchautoren gefolgt ist und die Immobilie im Hinblick auf mögliche Vorteile z. B. bei der spanischen Erbschafts- und Vermögenssteuer  nicht persönlich, sondern durch eine eigens hierfür gegründete spanische GmbH (S.L.) oder Aktiengesellschaft (S.A.) erworben hat, kann nun böse erwachen. Der BFH hat mit Urteil vom 12.06.2013, Az. I R 109-111/10 entschieden, daß in den Fällen, in denen die Immobilie einer spanischen Kapitalgesellschaft gehört, deren Gesellschafter als Nutzende in Deutschland wohnen, Einkommenssteuer anfallen kann. Der  BFH geht davon aus, daß die unentgeltliche Nutzung der Immobilie durch die Gesellschafter eine steuerpflichtige verdeckte Gewinnausschüttung darstellt.

Im entschiedenen Fall hatte eine deutsche Familie bei Kauf einer Immobilie auf Mallorca eine spanische S.L. zwischengeschaltet. Die Immobilie wurde von den Familienangehörigen, die zugleich Gesellschafter waren, unentgeltlich genutzt. Ausgehend vom Wert der Immobilie gelangte das Finanzamt für die Jahre 2001 bis 2005 zu Beträgen in Höhe einer geschätzten Kostenmiete zuzüglich eines Gewinnzuschlages von ca. € 78.000,00 jährlich.

28. November 2013

BFH: Zur Verwertung von Zufallserkenntnissen

Filed under: Steuerrecht — Schlagwörter: , , , , , , , — ihrrecht @ 09:47

Zufallserkenntnisse, die bei einer gegen einen anderen Beschuldigten durchgeführten Telefonüberwachung gewonnen worden sind, dürfen in einem Besteuerungsverfahren nicht gegen den Betroffenen verwendet werden, wenn eine Telefonüberwachung gegen diesen selbst unzulässig gewesen wäre. Eine Verwertung zu Beweiszwecken ist nur dann zulässig, wenn sich die Erkenntnisse auf Katalogtaten im Sinne des § 100a StPO beziehen. Dies hat der BFH in einem erst jetzt bekannt gegebenen Beschluss ausgeführt (BFH, Beschluss vom  24.04.2013, Az. VII B 202/12).

Im entschiedenen Fall war dem Betroffenen zur Last gelegt worden, den Verkauf von unverzollten und nicht versteuerten Zigaretten zwischen Dritten vermittelt zu haben. Der Verkäufer der Zigaretten war in diesem Zusammenhang bereits wegen gewerbsmäßiger Steuerhehlerei verurteilt worden. Dem vermeintlichen Vermittler konnte eine Tatbeteiligung allerdings zunächst nicht nachgewiesen werden. Nachdem eine anderweitig angeordnete Telefonüberwachung ausgewertet worden war, meinten die Ermittlungsbehörden, den Mann überführt zu haben. Darauf wurde ein Haftungsbescheid erlassen. Diesen hoben das Finanzgericht und darauf folgend der BFH mit der o. g. Begründung auf.

25. Juli 2011

Entscheidung des Bundesfinanzhofes zur steuerlichen Abziehbarkeit der Kosten eines Zivilprozesses

Filed under: Steuerrecht — Schlagwörter: , , , , , — ihrrecht @ 14:30

Der Bundesfinanzhof hat bekanntlich im Mai diesen Jahres seine bisherige Rechtsprechung geändert und die Kosten eines Zivilprozesses nunmehr als abzugsfähig angesehen, wenn die beabsichtigte Rechtsverfolgung oder Rechtsverteidigung hinreichende Aussicht auf Erfolg bietet und nicht mutwillig erscheint. Ferner müssen die entstandenen Kosten notwendig gewesen sein und dürfen einen “angemessenen Betrag” nicht überschreiten (Bundesfinanzhof, Urteil vom 12.5.2011, VI R 42/10).

Das Urteil nebst Gründen wurde nun veröffentlicht. Sie finden es hier.

8. September 2010

Aktuell: EuGH kippt deutsches Glücksspielmonopol!

Filed under: Steuerrecht, Strafrecht — Schlagwörter: , , , , — ihrrecht @ 09:36

Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, daß das deutsche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele nicht mit dem Europäischen Recht vereinbar sei. Die deutsche Regelung verstoße gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU, so der EuGH.

Zwar dürfe grundsätzlich ein EU-Land den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit beschränken, wenn damit beispielsweise die Spielsucht bekämpft werden solle. Da aber die die Inhaber der deutschen Monopole Werbekampagnen betreiben, um mehr Gewinn zu machen, dämmen sie die Spielsucht nicht wirksam ein, so daß das Monopol seine Rechtfertigung verliert.

Die deutsche Regelung, so das Gericht, dürfe daher nicht weiter angewandt werden.

24. August 2010

Aktuell: Änderung des Insolvenzrechts: Bundesregierung rudert zurück!

Filed under: Insolvenzrecht, Steuerrecht — Schlagwörter: , , , , , , — ihrrecht @ 14:12

Offensichtlich im Hinblick auf die Reaktionen auf die geplanten Änderungen im Insolvenzrecht haben sich die Staatssekretäre Birgit Grundmann (Justiz) und Werner Gatzer (Finanzen) sich nach übereinstimmenden Angaben aus dem Ministerien darauf verständigt, auf die Vorrangstellung des Staates zulasten anderer Insolvenzgläubiger zu verzichten. Damit hat Bundesminister Schäuble auf das ursprünglich von seinem Ministerium gewollte Fiskusprivileg verzichtet.

Allerdings sollen die erwünschten Mehreinnahmen in Höhe von € 500.000.000,00, die so im Sparpaket vorgesehen sind, nun an anderer Stelle realisiert werden.

In der Diskussion sind nunmehr u. a. die Umsatzsteuerbefreiung aus vom Insolvenzverwalter laufend getätigten Geschäften.

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