Ihr-Recht-Blog

5. April 2022

Aktuell: EuGH kippt erneut allgemeine Vorratsdatenspeicherung

Der EuGH hat mit Urteil vom 05.04.2022 Az. C-140/20 bestätigt, dass das Unionsrecht einer allgemeinen und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten, die elektronische Kommunikation betreffen, entgegenstehen.

Bereits mit Urteil vom 06.10.2020 hatte der EuGH entschieden, dass nationale Regelungen, durch die anlasslos Daten von Internetnutzerinnen und -nutzern gespeichert werden, nicht zulässig sind. Lediglich in Fällen, in denen die nationale Sicherheit eines Landes akut bedroht sei, dürften Regierungen für eine begrenzte Zeit eine Vorratsdatenspeicherung anordnen. Diese müsse allerdings im Folgenden durch ein Gericht oder eine unabhängige Behörde überprüft werden. Dabei geht es unter anderem darum zu prüfen, ob die Regelung überhaupt einen Schutz gegen die mögliche Bedrohung biete, so der EuGH.

Mit der aktuellen Entscheidung stellte der EuGH klar, dass besonders schwere Kriminalität einer Bedrohung der nationalen Sicherheit nicht gleichgestellt werden könne.

14. Januar 2015

Aktuell: BGH setzt Grenzwerte der nicht geringen Menge für einige synthetische Cannabinoide fest

Filed under: Strafrecht — Schlagwörter: , , , , , , , , — ihrrecht @ 11:04

Das Landgericht Landshut hatte den Angeklagten u.a. wegen mehrerer Betäubungsmitteldelikte mit Urteil vom 11. Januar 2013, Az. 6 KLs 57 Js 10932/09  zu einer Gesamtfreiheitsstrafe von zwei Jahren verurteilt und deren Vollstreckung zur Bewährung ausgesetzt.

Nach den Feststellungen des Landgerichts vertrieb der Angeklagte über einen Internethandel im In- und Ausland angekaufte Kräutermischungen, die synthetische Cannabinoide, namentlich die Wirkstoffe JWH-018, JWH-073, CP 47,497 und CP 47,497-C8-Homologes, enthielten. Dem Angeklagten war dabei bekannt, dass die Kräutermischungen zum Konsum durch Rauchen bestimmt waren und eine bewusstseinsverändernde Wirkung haben, sofern sie synthetische Cannabinoide enthielten. In mehreren Fällen der Einfuhr lag die Gesamtwirkstoffmenge an JWH-018 jeweils erheblich über dem vom sachverständig beratenen Landgericht als Grenzwert der nicht geringen Menge angenommen Wert von 1,75 g.

Der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs hat im Verfahren über die Revisionen des Angeklagten und der Staatsanwaltschaft nach Anhörung von zwei Sachverständigen nunmehr den Grenzwert der nicht geringen Menge für die synthetischen Cannabinoide JWH-018 und CP 47,497-C8-Homologes auf eine Wirkstoffmenge von 2 g festgesetzt. Für die Wirkstoffe JWH-073 und CP 47,497 hält der Senat den Grenzwert der nicht geringen Menge jedenfalls bei einer Wirkstoffmenge von 6 g für erreicht. Diese Festsetzung wird den derzeitigen wissenschaftlichen Erkenntnissen zum Gefährdungspotential der Wirkstoffe im Vergleich zu Cannabis, für das der Grenzwert der nicht geringen Menge von der Rechtsprechung bei 7,5 g Tetrahydrocannabinol (THC) angenommen wird, gerecht, so der BGH mit Urteil vom 14. Januar 2015, Az. 1 StR 302/13.

Auf Grundlage der rechtsfehlerfrei festgestellten Wirkstoffmenge JWH-018 hat der BGH die Schuldsprüche wegen unerlaubter Einfuhr von Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge in Tateinheit mit unerlaubtem Handeltreiben mit Betäubungsmitteln in nicht geringer Menge bestätigt, auf die Revision des Angeklagten jedoch im Hinblick auf die vom Landgericht vorgenommene abweichende Festsetzung der nicht geringen Menge den Ausspruch über die jeweiligen Einzelstrafen und die Gesamtstrafe aufgehoben. Auf die Revision der Staatsanwaltschaft wurden teilweise die Schuldsprüche wegen (versuchten) unerlaubten Handeltreibens mit Betäubungsmitteln aufgehoben, da das Landgericht keine Feststellungen zur Menge des in den Kräutermischungen enthaltenen Wirkstoffs CP 47,497-C8-Homologes getroffen hatte.

8. April 2014

Aktuell: EuGH kippt EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung!

Die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute entschieden.

Die Richtlinie "beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt", führte der EuGH aus..

25. Juni 2012

BGH: Kassenärzte nicht wegen Bestechlichkeit strafbar!

Filed under: Strafrecht — Schlagwörter: , , , , , , , — ihrrecht @ 09:39

Kassenärzte, die von einem Pharmaunternehmen Vorteile als Gegenleistung für die Verordnung von Arzneimitteln dieses Unternehmens entgegennehmen, machen sich nicht wegen Bestechlichkeit nach § 332 StGB strafbar. Auch eine Strafbarkeit wegen Bestechlichkeit im geschäftlichen Verkehr nach § 299 Abs. 1 StGB scheidet aus.

Dies hat der BGH mit jetzt veröffentlichtem Beschluss vom 29.03.2012, AZ.: GSSt 2/11, entschieden.

Nach Ansicht des BGH sind niedergelassene Vertragsärzte weder als Amtsträger zu betrachten  noch handeln sie als Beauftragte der Krankenkassen, wenn sie ihren Patienten Medikamente verschreiben. Die gesetzlichen Krankenkassen seien zwar Stellen öffentlicher Verwaltung im Sinne der gesetzlichen Amtsträgerdefinition. Der freiberuflich tätige Kassenarzt aber sei weder Angestellter noch Funktionsträger einer öffentlichen Behörde, so die Bundesrichter.

Vielmehr werde er durch den Versicherten ausgewählt. Die Verordnung eines Arzneimittels vollziehe sich im Rahmen der ärztlichen Behandlung dieses Patienten, einem personal geprägten Vertrauensverhältnis zwischen dem Patienten und seinem Arzt. Die Einbindung des Kassenarztes in das System öffentlich gelenkter Daseinsfürsorge verleihe der ärztlichen Tätigkeit nicht den Charakter hoheitlich gesteuerter Verwaltungsausübung, so dass er kein Amtsträger sein könne.

Der BGH schließt allerdings mit dem deutlichen Hinweis an den Gesetzgeber, daß vor dem Hintergrund der seit längerem im strafrechtlichen Schrifttum geführten Diskussion sowie im Hinblick auf gesetzgeberische Initiativen (vgl. dazu etwa BTDrucks. 17/3685) zur Bekämpfung korruptiven Verhaltens im Gesundheitswesen er nicht die grundsätzliche Berechtigung des Anliegens verkenne, Missständen, die – allem Anschein nach – gravierende finanzielle Belastungen des Gesundheitssystems zur Folge haben, mit Mitteln des Strafrechts effektiv entgegenzutreten. Die Anwendung bestehender Strafvorschriften, deren Tatbestandsstruktur und Wertungen der Erfassung bestimmter Verhaltensweisen im Zusammenhang mit der Erbringung von Gesundheitsleistungen nach den Vorschriften der gesetzlichen Krankenversicherung als strafrechtlich relevant entgegenstehen, auf der Grundlage allein dem Gesetzgeber vorbehaltener Strafwürdigkeitserwägungen sei der Rechtsprechung jedoch versagt.

19. März 2012

Aktuell: Vorsicht: Fake-Abmahnungen wegen Filesharing per Mail!

Filed under: Strafrecht, Urheberrecht — Schlagwörter: , , , , , — ihrrecht @ 18:19

In den letzten Tagen wurden zahlreichen Empfängern von Mails von einer angeblichen Anwaltskanzlei Dr. Kroner & Kollegen vorgeworfen, über die Plattform Megaupload illegal Musik und Filme heruntergeladen zu haben. Dazu werden diverse IP-Adressen benannt, über die das Herunterladen erfolgt sein soll.

Dabei bietet besagte Anwaltskanzlei an, daß gegen Zahlung eines für derartige Fälle äußerst entgegenkommenden Betrages in Höhe von € 149,90 sowie der Abgabe einer inhaltlich wenig aussagekräftigen Unterlassungserklärung die Angelegenheit erledigt sei.

Es muß davor gewarnt werden, auf diese Mail zu zahlen oder auch nur zu antworten. Es handelt sich insoweit wohl um einen Betrugsversuch:

  • Die Unterlassungserklärung ist nicht strafbewehrt.
  • Die angeblich heruntergeladenen Werke werden nicht benannt.
  • Zum einen wird dem Adressaten das Herunterladen vorgeworfen, dann soll er es allerdings unterlassen, die nicht genannten Werke zum Download bereitzustellen.
  • Das Konto, auf welches  bezahlt werden soll, ist im Ausland, nämlich in der Slowakei.
  • Der Vergleichsbetrag ist für derartige Fälle sehr niedrig.
  • Eine Anwaltskanzlei Kroner & Kollegen existiert unter der angegebenen Anschrift nicht.

In diesem Fall sollte die Abmahnung somit ausnahmsweise nicht ernst genommen werden.

6. März 2012

BGH: Zur Verwertung eines Selbstgesprächs

Filed under: Strafrecht — Schlagwörter: , , , , , — ihrrecht @ 12:45

Ein in einem Kraftfahrzeug mittels akustischer Überwachung aufgezeichnetes Selbstgespräch eines sich unbeobachtet fühlenden Beschuldigten ist im Strafverfahren – auch gegen Mitbeschuldigte – unverwertbar, da es dem durch Art. 2 Abs. 1 GG in Verbindung mit Art. 1 Abs. 1 absolut geschützten Kernbereich der Persönlichkeit zuzurechnen ist (BGH, Urteil vom 22. Dezember 2011, Az. 2 StR 509/10 im Anschluss an BGH, Urteil vom 10. August 2005, 1 StR 140/05, BGHSt 50, 206).

In dem der Hauptverhandlung vorangegangenen Ermittlungsverfahren wurden verschiedene verdeckte Überwachungsmaßnahmen durchgeführt. Unter anderem fand mit ermittlungsrichterlicher Gestattung gemäß § 100f StPO in Verbindung mit §§ 100b Abs. 1, 100d Abs. 2 StPO eine elektronische Überwachung im Auto des Angeklagten S. K. statt. Dabei wurden dessen Selbstgespräche, als er sich alleine im Auto befand, an mehreren Tagen aufgezeichnet und später in die Hauptverhandlung eingeführt sowie im Urteil des Landgerichts verwertet.

Der Grund für den absoluten Schutz eines Kernbereichs der Persönlichkeitsentfaltung bestehe in der Eröffnung einer Möglichkeit für Menschen, sich in einem letzten Rückzugsraum mit dem eigenen Ich befassen zu können, ohne Angst davor haben zu müssen, dass staatliche Stellen dies überwachen (vgl. Senat, Urteil vom 16. März 1983 – 2 StR 775/82, BGHSt 31, 296, 299 f.). Die Gedanken sind grundsätzlich frei, weil Denken für Menschen eine Existenzbedingung darstelle (vgl. Mahrenholz/Böckenförde/Graßhof/Franßen in BVerfG, Beschluss vom 14. September 1989 – 2 BvR 1062/87, BVerfGE 80, 367, 381). Den Gedanken fehle aus sich heraus die Gemeinschaftsbezogenheit, die jenseits des Kernbereichs der Persönlichkeitsentfaltung liege. Gleiches gelte, so der BGH,  für die Gedankenäußerung im nicht öffentlich geführten Selbstgespräch (vgl. BGH, Urteil vom 10. August 2005 – 1 StR 140/05, BGHSt 50, 206, 213). Gedanken werden typischerweise in Form eines "inneren Sprechens" entwickelt (vgl. Tönnies, Selbstkommunikation, 1994, S. 16). Denken und Sprache, die dem Menschen als einzigem Lebewesen zur Verfügung steht, seien untrennbar miteinander verbunden. Die Gedankeninhalte des inneren Sprechens treten vor allem in Situationen, in denen der Sprechende sich unbeobachtet fühlt, durch Aussprechen hervor. Das möglicherweise unbewusste "laute Denken" beim nichtöffentlich geführten Selbstgespräch nehme sodann an der Gedankenfreiheit teil, so der BGH in seiner Begründung.

9. Februar 2012

Führerschein: neue Punkteregelung geplant!

Filed under: Straßenverkehrsrecht, Strafrecht — Schlagwörter: , , , , , , — ihrrecht @ 10:31

“Führerschein künftig schon bei 8 Punkten weg!” oder “Ab 8 Punkten ist der Lappen weg”! So lauten heute zahlreiche Überschriften von Zeitungsartikeln, in denen über die geplante neue Punkteregelung im Straßenverkehrsrecht berichtet wird.

Was die Überschriften jedoch nicht und die entsprechenden Artikel nicht immer wieder geben: die geplante Reform betrifft nicht nur die Obergrenze, ab der die Fahrerlaubnis entzogen werden soll, sondern auch die Bewertung der einzelnen Verstöße selbst. Und diese Bewertung ist künftig niedriger vorgesehen. Demnach sollen sogenannte "grobe" Verkehrsverstöße wie etwa zu schnelles Fahren künftig nur noch generell mit einem Punkt statt wie bislang bis zu 3 Punkten im Zentralregister bestraft werden, sogenannte  "schwere" Verstöße wie das Fahren über eine rote Ampel sollen mit 2 Punkten statt derzeit 3 bis 7 Punkten geahndet werden.

Damit dürfte sich die neue Obergrenze im wesentlichen auf das bisherige Verhältnis zwischen Punkten für Verstöße und Obergrenze relativieren.

Die angedachte neue Verjährungsregelung könnte den Betroffenen sogar entgegenkommen: 1-Punkt-Delikte sollen nach zwei und 2-Punkte-Delikte nach drei Jahren verjähren, und zwar einzeln, die bisherige Überlagerung, die zur Sperrung von Löschungen bei Neueintragungen führt, fände nach diesen Überlegungen nicht mehr statt. Gerade bei letzterem bleibt allerdings abzuwarten, ob diese Regelung tatsächlich so eingeführt wird.

6. September 2011

Aktuell: BGH hebt Urteil im Fall Schreiber auf!

Filed under: Strafrecht — Schlagwörter: , , , , , — ihrrecht @ 16:27

Der Angeklagte Karl-Heinz Schreiber war mit Urteil vom 5. Mai 2010 durch das Landgericht Augsburg den Angeklagten Karlheinz Schreiber wegen Steuerhinterziehung in sechs Fällen zu der Gesamtfreiheitsstrafe von acht Jahren verurteilt worden. Soweit dem Angeklagten darüber hinaus in der Anklage Bestechung und Beihilfe zur Untreue zur Last gelegt wurden, war das Verfahren wegen Verfolgungsverjährung eingestellt worden.

Mit Urteil vom 6. September 2011 hat der 1. Strafsenat des Bundesgerichtshofs das Urteil auf die Revision sowohl des Angeklagten als auch der Staatsanwaltschaft aufgehoben ( Az.  1 StR 633/10).

Nach Ansicht des BGH hatte das Landgericht einen Beweisantrag des Angeklagten zu seiner steuerrechtlichen Ansässigkeit im Sinne des Doppelbesteuerungsabkommens mit Kanada zu Unrecht abgelehnt. Die steuerrechtlichen Ansässigkeit entscheidet, inwieweit die verschwiegenen Provisionseinkünfte des Angeklagten der deutschen Einkommensteuer unterfallen. Allerdings hatte die Revision der Staatsanwaltschaft hinsichtlich der Einstellung wegen Verfolgungsverjährung ebenfalls Erfolg. Die Feststellungen im Urteil, so der BGH, genügen nicht den Anforderungen, die an ein Einstellungsurteil zu stellen sind. Der Senat konnte daher nicht überprüfen, ob die Einstellung des Verfahrens rechtsfehlerfrei erfolgt ist. Der Umstand, dass der Staatssekretär Pfahls bereits vor der letzten Zahlung eines Teils des Bestechungslohns aus seinem Amt ausschied, sei demgegenüber für die Beurteilung der Verjährung unbeachtlich. Insoweit hat die Strafkammer des Landgerichts den Sachverhalt weiter aufzuklären, auch, ob dem Staatssekretär auch nach seiner Pensionierung weiter Zahlungen zugingen oder zugedacht waren.

4. Mai 2011

Aktuell: Sicherungsverwahrung: Karlsruhe beugt sich Europäischem Gerichtshof!

Filed under: Strafrecht — Schlagwörter: , , , , — ihrrecht @ 12:04

Das Bundesverfassungsgericht hat heute entschieden, daß sämtliche Regelungen zur Sicherungsverwahrung gefährlicher Straftäter verfassungswidrig sind und das Grundrecht auf Freiheit verletzen. Extrem gefährliche Straftäter dürfen aber zum Schutz der Bevölkerung bis zu einer Neuregelung, spätestens bis 31. Mai 2013, weiter eingesperrt bleiben, so das BVerfG. In sogenannten Altfällen muss die besondere Gefährlichkeit der Betroffenen bis Jahresende geprüft werden.Damit fügten sich die Karlsruher Richter dem Urteil des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte.

Nach Ansicht des BVerfG verstoßen die früheren Regelungen zur rückwirkenden Verlängerung der zuvor auf zehn Jahre befristeten Sicherungsverwahrung sowie zu ihrer nachträglichen Anordnung ebenso gegen das Freiheitsrecht der Betroffenen wie die Gesetzesreform vom Dezember 2010. Das Gericht begründete dies damit, dass sich die Sicherungsverwahrung, die nur dem Schutz der Bevölkerung vor gefährlichen Tätern dient, nicht deutlich genug von einer Strafhaft unterscheidet. Dieses sogenannte Abstandsgebot hatte bereits der Europäische Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg im Dezember 2009 eingefordert.

Damit reagierten die Karlsruher Richter auf die jüngste Rechtsprechung des Europäischen Gerichtshofs für Menschenrechte in Straßburg, der in mehreren Entscheidungen klar signalisiert hatte, dass Deutschland auch in den Fällen, in denen die deutschen Gerichte meinten, an der Straßburger Rechtsprechung vorbeikommen zu können, permanent weiter verurteilt  wird.

10. März 2011

Frankfurter Geldwäscheprozess: Revision!

Filed under: Strafrecht — Schlagwörter: , , — ihrrecht @ 16:17

Im Frankfurter Geldwäscheverfahren hat die Verteidigung des Angeklagten W. gegen das am heutigen Tage verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt Revision eingelegt.

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