Wir bedanken uns bei unseren Lesern und wünschen ihnen sowie unseren Mandanten, Mitarbeitern, Freunden und Kollegen ein friedliches, gesundes und erfolgreiches Jahr 2021!
31. Dezember 2020
18. Dezember 2019
Frohe Weihnachten und ein gutes neues Jahr 2020!
Wir bedanken uns bei unseren Lesern und Followern und wünschen ihnen sowie unseren Mandanten, Freunden und Kollegen ein frohes Weihnachtsfest sowie ein friedliches und erfolgreiches Jahr 2020!
24. Dezember 2015
Frohe Weihnachten!
Wir bedanken uns bei unseren Lesern und wünschen ihnen sowie unseren Mandanten und Freunden ein frohes Weihnachtsfest sowie ein friedliches und erfolgreiches Jahr 2016!
19. Dezember 2014
Frohe Weihnachten!
Wir wünschen unseren Lesern, Freunden und Mandanten ein frohes Weihnachtsfest und ein gesundes und erfolgreiches Jahr 2015!
20. Dezember 2013
Frohe Weihnachten!
Wir bedanken uns bei unseren Lesern für das Interesse an unserem Blog im Jahr 2013 und wünschen Ihnen allen ein frohes Weihnachtsfest und ein erfolgreiches und gesundes Jahr 2014!
28. Mai 2013
Adressänderung! Wir ziehen um!
Unsere neue Anschrift ab dem 01.06.2013:
Maximilianstrasse 56, 67346 Speyer
Unsere weiteren Kontaktdaten bleiben unverändert:
Telefon 06232/606650
Telefax: 06232/606675
Mail: Kanzlei@ihr-recht.org
Web: www.ihr-recht.org
21. Dezember 2012
23. Dezember 2011
22. Dezember 2010
Frohe Weihnachten
Die Anwaltskanzlei Stephan Schultz wünscht allen Mandanten, Geschäftsfreunden und Lesern ein frohes und friedvolles Weihnachtsfest!
4. Februar 2010
BGH-Entscheidung zu Wasserpreisen: wird Wasser billiger?
Am 02.02.2010 entschied der Kartellsenat des Bundesgerichtshofs über die Rechtsbeschwerden in einem Preismissbrauchsverfahren gegen den Wasserversorger der Stadt Wetzlar. Der enwag Energie und Wassergesellschaft mbH (enwag), deren Mehrheitsgesellschafterin die Stadt Wetzlar ist, wurde vorgeworfen, von ihren Haushalts- und Kleingewerbekunden um etwa 30% überhöhte Wasserpreise verlangt zu haben. Das Hessische Wirtschaftsministerium als Landeskartellbehörde für Energie und Wasser hat die enwag mit einer bis zum 31.12.2008 befristeten Verfügung vom 09.05.2007 zu einer entsprechenden Preissenkung verpflichtet. Der 1. Kartellsenat des Oberlandesgerichts Frankfurt am Main hatte dies mit Beschluss vom 18.11.2008 (Aktenzeichen: 11 W 23/07) bestätigt. Die enwag habe ihre marktbeherrschende Stellung missbraucht, indem sie ungünstigere Preise als gleichartige Wasserversorgungsunternehmen gefordert habe.
Der BGH hat die Rechtsbeschwerden zurückgewiesen. Die Kartellbehörden haben, so der BGH, grundsätzlich das Recht, niedrigere Wasserpreise durchzusetzen und dürfen dabei als Vergleichsgrundlage die Preise anderer Anbieter heranziehen. Außerdem habe der Versorger im Wege der Beweislastumkehr zu beweisen, warum die Preise seiner Ansicht nach nicht überhöht seien. Der BGH betonte, dass dieser Entscheidung eine "grundsätzliche Bedeutung für die kartellrechtliche Missbrauchskontrolle von Wasserpreisen" zukomme (Aktenzeichen 11 W 23/07).
Mit einer kurzfristigen Senkung der Wasserpreise dürfen die Verbraucher jedoch nicht rechnen. Insoweit bedarf es wohl zunächst der Einleitung entsprechender Preismissbrauchsverfahren der Kartellbehörden.