Am 16.12.2010 im Frankfurter Geldwäscheprozess gab die Kammer bekannt, dass sie erwägt, den den Angeklagten H. T. betreffenden Anklagepunkt 8 abzutrennen und gesondert zu verhandeln.
Die ursprünglich für den 16.12.2010 geladene Sachverständige W., gegen welche die Verteidigung Befangenheitsantrag gestellt hat, war seitens der Kammer kurzfristig abgeladen worden.
Das Verfahren wird am 17.12.2010 um 10:00 Uhr fortgesetzt.