Am 16. Verhandlungstag im Frankfurter Geldwäscheverfahren am 06.12.2010 wurde der Dolmetscher K., der seitens des Gerichtes mit der Nachübersetzung unzureichend übersetzter Telefonate der Angeklagten beauftragt worden war, gehört.
Der Dolmetscher K. erklärte, in der seitens des BKA beauftragten Vorübersetzung hätten sich sehr viele sinnentstellende Stellen befunden. Er könne teilweise überhaupt nicht nachvollziehen, wie der Vorübersetzer auf einzelne Worte gekommen sei.
Bezüglich der Personen, die gesprochen haben sollen, habe er sich an die Vorgaben der Ermittlungsbehörde gehalten. Dabei habe er allerdings festgestellt, daß der jeweils als der Angeklagte W. T. vorgegebene Sprecher, so wörtlich, “ mit 3 verschiedenen Stimmen” gesprochen hat.
Das Verfahren wird am 13.12.2010 mit der weiteren Vernehmung des Dolmetschers fortgesetzt.