Ihr-Recht-Blog

14. November 2022

EuGH zu den Mindestsätzen der HOAI

Die Mindestsätze der HOAI 1996/2002 verstoßen nicht gegen Europarecht! Entsprechend hat sich der EuGH mit Urteil vom 27.10.2022 – Rs. C-544/21 positioniert.

Der EuGH hierzu:

Die Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12.12.2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt ist nicht auf einen Fall anwendbar, in dem ein Vertrag vor dem Inkrafttreten dieser Richtlinie geschlossen wurde und dieser Vertrag vor dem Ablauf der Frist für die Umsetzung der Richtlinie alle seine Wirkungen erschöpft hat.

Die Frist zur Umsetzung der Richtlinie endete am 28.12.2009. Soweit in den genannten Fällen der Architektenvertrag vor diesem Zeitpunkt geschlossen wurde, bleibt die Regelung über die Mindestsätze der HOAI 1996/2002 weiterhin anwendbar.

5. April 2022

Aktuell: EuGH kippt erneut allgemeine Vorratsdatenspeicherung

Der EuGH hat mit Urteil vom 05.04.2022 Az. C-140/20 bestätigt, dass das Unionsrecht einer allgemeinen und unterschiedslose Vorratsspeicherung von Verkehrs- und Standortdaten, die elektronische Kommunikation betreffen, entgegenstehen.

Bereits mit Urteil vom 06.10.2020 hatte der EuGH entschieden, dass nationale Regelungen, durch die anlasslos Daten von Internetnutzerinnen und -nutzern gespeichert werden, nicht zulässig sind. Lediglich in Fällen, in denen die nationale Sicherheit eines Landes akut bedroht sei, dürften Regierungen für eine begrenzte Zeit eine Vorratsdatenspeicherung anordnen. Diese müsse allerdings im Folgenden durch ein Gericht oder eine unabhängige Behörde überprüft werden. Dabei geht es unter anderem darum zu prüfen, ob die Regelung überhaupt einen Schutz gegen die mögliche Bedrohung biete, so der EuGH.

Mit der aktuellen Entscheidung stellte der EuGH klar, dass besonders schwere Kriminalität einer Bedrohung der nationalen Sicherheit nicht gleichgestellt werden könne.

15. Mai 2020

HOAI-Mindestsätze: BGH legt dem EuGH vor!

Der Bundesgerichtshof hat mit Beschluss vom 14. Mai 2020, Az. VII ZR 174/19 ein Verfahren über die Vergütung eines Ingenieurs ausgesetzt und dem Gerichtshof der Europäischen Union (EuGH) mehrere Fragen zu den Folgen der vom EuGH in seinem Urteil vom 4. Juli 2019 (C-377/17) angenommenen Unionsrechtswidrigkeit der Mindestsätze in der HOAI für laufende Gerichtsverfahrens zwischen Privatpersonen vorgelegt.

Der EuGH hatte in diesem Urteil in einem von der Europäischen Kommission betriebenen Vertragsverletzungsverfahren entschieden, dass die Bundesrepublik Deutschland dadurch gegen ihre Verpflichtungen aus Art. 15 Abs. 1, Abs. 2 Buchstabe g) und Abs. 3 der Richtlinie 2006/123/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 12. Dezember 2006 über Dienstleistungen im Binnenmarkt (Dienstleistungsrichtlinie) verstoßen hat, dass sie verbindliche Honorare für die Planungsleistungen von Architekten und Ingenieuren beibehalten hat.

In der Folge war umstritten, ob maßgebliche Bestimmungen der HOAI, insbesondere auch die verbindlichen Mindest- und Höchstsätze, trotz des EuGH-Urteils vom 4.7.2019 bis zu einer Neufassung der Verordnung weiterhin anzuwenden sind oder nicht. Mehrere Oberlandesgerichte hatten hierzu gegensätzliche Positionen vertreten.

Der Bundesgerichtshof (BGH) hat gestern in der mündlichen Verhandlung erkennen lassen, dass er der Rechtsauffassung unter anderem des OLG Hamm zuneigt welches sich für eine uneingeschränkte Weitergeltung der HOAI bis zu einer Neuregelung ausgesprochen hatte (OLG Hamm – Teilverzichts- und Schlussurteil vom 23. Juli 2019, Az. 21 U 24/18 (BauR 2019, 1810).

Im einzelnen wurde folgende Fragen vorgelegt:

Folgt aus dem Unionsrecht, dass Art. 15 Abs. 1, Abs. 2 Buchstabe g) und Abs. 3 der Dienstleistungsrichtlinie im Rahmen eines laufenden Gerichtsverfahrens zwischen Privatpersonen in der Weise unmittelbare Wirkung entfaltet, dass die dieser Richtlinie entgegenstehenden nationalen Regelungen in § 7 HOAI, wonach die in dieser Honorarordnung statuierten Mindestsätze für Planungs- und Überwachungsleistungen der Architekten und Ingenieure – abgesehen von bestimmten Ausnahmefällen – verbindlich sind und eine die Mindestsätze unterschreitende Honorarvereinbarung in Verträgen mit Architekten oder Ingenieuren unwirksam ist, nicht mehr anzuwenden sind?

Sofern Frage 1 verneint wird:

Liegt in der Regelung verbindlicher Mindestsätze für Planungs- und Überwachungsleistungen von Architekten und Ingenieuren in § 7 HOAI durch die Bundesrepublik Deutschland ein Verstoß gegen die Niederlassungsfreiheit gemäß Art. 49 AEUV oder gegen sonstige allgemeine Grundsätze des Unionsrechts?

Sofern Frage 2 a) bejaht wird: Folgt aus einem solchen Verstoß, dass in einem laufenden Gerichtsverfahren zwischen Privatpersonen die nationalen Regelungen über verbindliche Mindestsätze (hier: § 7 HOAI) nicht mehr anzuwenden sind?

11. November 2014

Aktuell: EuGH: Kein Hartz 4 bei Armutszuwanderung!

Filed under: Öffentliches Recht — Schlagwörter: , , , , , , — ihrrecht @ 10:19

Deutschland kann Zuwanderern aus der EU unter bestimmten Bedingungen Hartz-IV-Leistungen verweigern. Ein Staat müsse die Möglichkeit haben, Sozialleistungen zu versagen, entschied der Europäische Gerichtshof (EuGH) am heutigen Tage  in Luxemburg.

In dem seitens des EuGH entschiedenen Fall ging es um eine Rumänin aus Leipzig, die auf Gewährung von Leistungen nach dem SGB II (sog.  Hartz IV) geklagt hatte. Das Jobcenter Leipzig hatte der Frau diese Leistung verweigert, weil sie keine Arbeit aufnahm. Sie hat weder einen Schulabschluss noch eine Berufsausbildung und lebt seit 2010 mit ihrem Sohn in Deutschland. Nach Angaben der Behörden bemühte sie sich nicht darum, eine Beschäftigung zu finden. Das Sozialgericht Leipzig hatte das Verfahren dem EuGH vorgelegt.

Der Staat könne auf diese Weise Missbrauch und "eine gewisse Form von "Sozialtourismus" verhindern und die Systeme vor Überlastung schützen (Az. C 333-13).

8. April 2014

Aktuell: EuGH kippt EU-Richtlinie zur Vorratsdatenspeicherung!

Die Speicherung von Kommunikationsdaten ohne Verdacht auf Straftaten ist nicht mit EU-Recht vereinbar. Das hat der Europäische Gerichtshof (EuGH) heute entschieden.

Die Richtlinie "beinhaltet einen Eingriff von großem Ausmaß und besonderer Schwere in die Grundrechte auf Achtung des Privatlebens und auf den Schutz personenbezogener Daten, der sich nicht auf das absolut Notwendige beschränkt", führte der EuGH aus..

26. Januar 2012

EuGH: Mehrfache Verlängerung befristeter Arbeitsverträge kein Verstoß gegen EU-Recht!

Die mehrfache Verlängerung von befristeten Arbeitsverträgen widerspricht nicht dem EU-Recht, sofern ein sachlicher Grund für die Befristung vorliegt. Das hat der Europäische Gerichtshof heute entschieden (Az. C-586/10).

Inwieweit ein befristeter Arbeitsvertrag im Einzelfall durch einen sachlichen Grund – beispielsweise den vorübergehenden Bedarf an Vertretungskräften – gerechtfertigt sei, müsse von den nationalen Behörden entschieden werden, so der EuGH. Dabei müssten «alle Umstände einschließlich der Zahl und der Gesamtdauer der in der Vergangenheit mit demselben Arbeitgeber geschlossenen befristeten Verträge» berücksichtigt werden.

Grundsätzlich könnten wegen Vertretungsbedarfs befristeten Arbeitsverträge auch dann erlaubt sein, wenn sich dieser Bedarf «als wiederkehrend oder sogar ständig erweist». Es gehe über die Ziele des EU-Rechts und einer Rahmenvereinbarung der EU-Sozialpartner hinaus, automatisch den Abschluss unbefristeter Verträge durch Arbeitgeber zu verlangen, die immer wieder einen Bedarf an Vertretungskräften haben.

Im Ausgangsfall ging es um die Klage einer Frau, die zwischen 1996 und 2007 mit insgesamt 13 befristeten Arbeitsverträgen in der Geschäftsstelle des Amtsgerichts Köln als Vertretung für vorübergehend fehlende Mitarbeiter, beispielsweise für Kolleginnen im Erziehungsurlaub, beschäftigt wurde. Sie hatte auf Festanstellung geklagt.

24. Mai 2011

Aktuell: EuGH: Ausländer als Notare

Filed under: Verfassungsrecht — Schlagwörter: , , , , , , — ihrrecht @ 12:18

In Deutschland, Österreich, Luxemburg, Belgien, Frankreich und Griechenland ist der Notarberuf bislang den eigenen Staatsbürgern vorbehalten. Nach einer Entscheidung des EuGH vom heutigen Tage  müssen  diese Staaten den Notarberuf auch für EU-Ausländer öffnen. Denn die Tätigkeit der Notare sei keine „Ausübung öffentlicher Gewalt“, der Vorbehalt der eigenen Staatsangehörigkeit sei daher eine unzulässige Diskriminierung, so der EuGH heute (Az.: C-54/08).

Den Zugang zum Beruf des Notars hätten die Staaten aber nur dann beschränken dürfen, wenn die Tätigkeiten mit der Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden wären.  Dies sei allerdings nicht der Fall, so der EuGH, vielmehr sei die Hauptaufgabe von Notaren das Beurkunden von Akten und Verträgen, wobei sich die Parteien vorher schon auf deren Inhalt geeinigt haben müssten. Der Notar könne dabei zwar Änderungen vorschlagen, es sei ihm aber nicht möglich, dies Kraft seines Amtes einseitig zu tun. Daher seien die Beurkundungen letztlich „nicht mit einer unmittelbaren und spezifischen Ausübung öffentlicher Gewalt verbunden“.

Der EuGH hat damit allerdings noch nicht entschieden, ob Deutschland auch die Ausbildung zum Notar in einem anderen Land anerkennen muß. Somit könnte ein Bewerber nach derzeitigem Rechtsstand zwar die EU-Staatsbürgerschaft aufweisen, müßte aber ansonsten die übrigen Voraussetzungen für die Zulassung als Notar in Deutschland und damit auch die Ausbildung nach deutschem Recht nachweisen.

19. Januar 2010

Aktuell: EuGH zu § 622 II BGB: Neuregelung der Kündigungsfristen erforderlich!

Filed under: Arbeitsrecht — Schlagwörter: , , , , — ihrrecht @ 17:10

Der Europäische Gerichtshof hat mit Urteil vom 19.01. 2010 entschieden, daß die Regelung des § 622 II BGB, wonach vor Vollendung des 25. Lebensjahrs liegende Beschäftigungszeiten des Arbeitnehmers bei der Berechnung der Kündigungsfrist nicht berücksichtigt werden, gegen das Verbot der Diskriminierung wegen des Alters verstößt (EuGH C-555-07).  Nach Ansicht des EuGH muß ein deutsches Arbeitsgericht die Regelung des § 622 II BGB in einem Rechtsstreit unberücksichtigt lassen.

Die Entscheidung des EuGH erfolgte auf Vorlage des Landesarbeitsgerichts Düsseldorf (Vorlagebeschluss vom 02.08.2006, 12 Sa 486/06 ).

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