Das Bundesarbeitsgericht hat mit seiner heutigen Entscheidung seine bis in die 50er Jahre zurückgehende Rechtsprechung zur Tarifeinheit aufgegeben (BAG, 10 AS 2/10 und 10 AS 3/10). Damit sind künftig in einem Unternehmen mehrere Tarifverträge wie bei der Lufthansa oder in vielen Krankenhäusern nicht mehr die Ausnahme, sondern können zum Regelfall werden. Bislang galt die Faustregel: ein Betrieb, ein Tarifvertrag. Nach dem Urteil des Bundesarbeitsgerichts sind künftig mehrere Tarifverträge in ein und demselben Unternehmen für dieselben Berufsgruppen zugelassen.