Am 20. Verhandlungstag im Frankfurter Geldwäscheverfahren am 14.12.2011 wurden weitere Nachübersetzungen abgehörter Telefonate in das Verfahren eingeführt.
Der mit der Nachbearbeitung betraute Übersetzer stellte fest, daß in den Vorübersetzungen unzulässige Interpretationen vorgenommen worden waren.
Aus den abgehörten Telefonaten ergab sich u. a. die Weiterleitung von Geldbeträgen an Autohändler, die insoweit die Erträge auc Autoverkäufen vereinnahmten.
Die Verteidigung hat für den Fortsetzungstermin am 24.01.2011 mehrere Beweisanträge angekündigt.