Ihr-Recht-Blog

24. November 2009

Genossenschaft schützt vor Pfändung nicht!

Filed under: Zivilrecht/Verfahrensrecht, Zwangsvollstreckung — Schlagwörter: — ihrrecht @ 09:46

Manchmal richten sich Schuldner zumindest aus Sicht ihrer Gläubiger bequem ein: pfändbare Habe ist nicht vorhanden, das Einkommen liegt unter der Pfändungsfreigrenze und man wohnt in einer günstigen Wohnung einer Baugenossenschaft. Was viele Schuldner und Gläubiger nicht wissen: die Bequemlichkeit ist so groß nicht, der Anspruch auf das Auseinandersetzungsguthaben, den jeder Genosse hat, kann gepfändet werden. Dies führt über die  damit verbundene Kündigung zu einem Verlust der Wohnung, was viele Schuldner veranlasst, zur Befriedigung des Gläubigers doch noch Geldquellen aufzutun.

Einige Instanzgerichte haben bislang dazu geneigt, im Wohnungsverlust eine unzumutbare Härte für den Schuldner anzunehmen.

Der BGH hat sich jetzt auf die Seite der Gläubiger gestellt: die Pfändung und Überweisung des Anspruchs auf Auszahlung des genossenschaftlichen Auseinandersetzungsguthabens stellt nicht deshalb eine unzumutbare Härte dar, weil sie mittelbar zum Verlust der genossenschaftlichen Wohnungsrechte führt und der Schuldner möglicherweise seine derzeitige Wohnung verliert. BGH, Beschl. v. 01.10.2009 – VII ZB 41/08.

17. November 2009

Eltern haften für ihre Kinder?

Filed under: Uncategorized — ihrrecht @ 15:13

Wohl eher nicht, Regelfall ist eher das Gegenteil. Eltern haften nicht automatisch für alles, was ihre Kinder anrichten. Eltern müssen nur dann haften, wenn sie selbst etwas falsch gemacht haben, nämlich ihre so genannte Aufsichtspflicht verletzt haben. Dabei genügen Eltern nach herrschender Rechtsprechung ihrer Aufsichtspflicht, wenn sie ihre Kinder anhalten, fremdes Eigentum zu achten, und sich im Übrigen über das Tun und Treiben in groben Zügen einen Überblick verschaffen.

Der BGH hat mit Urteil vom 24.03.2009, Aktenzeichen VI ZR 199/08 einen Fall entschieden, in welchem ein 7-jähriger und ein 5-jähriger ohne Aufsicht auf dem Spielplatz einer Wohnanlage spielten, sich von dort entgegen der Anweisung der Eltern entfernten und sodann auf dem Parkplatz der Wohnanlage etliche Fahrzeuge zerkratzten.

Der BGH stellte sich in diesem Zusammenhang auf den Standpunkt, dass die Eltern nicht ihre Aufsichtspflicht verletzt haben, da eine lückenlose Beaufsichtigung der Kinder in der konkreten Situation nicht notwendig war.

Der BGH zog die zeitliche Grenze, bis zu welcher 5-jährige ohne ständige Überwachung im Freien spielen dürfen, bei etwa 30 Minuten, 7-jährige können bis zu 2 Stunden ohne Überwachung der Eltern auf dem Spielplatz oder auch einer verkehrsarmen Straße auf dem Bürgersteig spielen.

Die Anforderung an die Eltern erhöht sich nur dann, wenn diese wissen, dass ihr Kind zu entsprechenden „Untaten“ neigt; dies nachzuweisen, wird einem Geschädigten im Regelfall wohl nicht möglich sein.

10. November 2009

Der Blog der Anwaltskanzlei Stephan Schultz ist am Start!

Filed under: Uncategorized — ihrrecht @ 14:41

Mit der Zeit gehen oder auch auf der Höhe der Zeit sein – ein Gedanke, der aus unserem heutigen Wirtschaftsleben nicht mehr wegzudenken  ist. Und wir Rechtsanwälte sind inzwischen nicht nur faktisch, sondern in den Augen der Öffentlichkeit, des bei uns so beliebten und in der Rechtsprechung immer wieder bemühten objektiven Beobachters, ein Teil dieses Wirtschaftslebens, mag das nun jedem von uns behagen oder nicht.

Es ist dann nur folgerichtig, daß wir uns ebenfalls moderner Kommunikationsmittel bedienen. Insoweit  wird unser Berufsstand oftmals verkannt. Ich kann mich noch gut daran erinnern, wie die ersten Telefaxgeräte gerade in Anwaltskanzleien standen; wir konnten plötzlich blitzschnell kommunizieren, allerdings im Regelfall nur untereinander, die Gerichte zogen erst viel später nach.

Später folgten dann die EDV-Komplettsysteme und mit dem Internet hielten dann die Kanzleihomepages Einzug, zwischenzeitlich flächendeckend. Wer die Page nicht in Eigenregie erstellt, lässt sie erstellen und ab und an auch pflegen.

Jetzt soll es ans bloggen gehen. Auch wenn der Verfasser dieser Zeilen eine nur sehr rudimentäre Vorstellung davon hat, was das eigentlich genau ist. Im Bewußtsein des Fortschrittsgedankens, der unseren Berufsstand immer ausgezeichnet hat, wird auch dieser weitere Schritt auf die Höhe der Zeit vollzogen. Und somit heißt es ganz zeitgemäß:

 Ihr-Recht-Blog: die Anwaltskanzlei Stephan Schultz ist am Start!

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