Ihr-Recht-Blog

30. September 2010

Tag 6 im Frankfurter Geldwäscheprozess: Gericht verfügt Herausgabe zurückgehaltener Aktenteile!

Filed under: Strafrecht — Schlagwörter: , , , , , — ihrrecht @ 16:49

Am heutigen 6. Verhandlungstag im Frankfurter Geldwäscheprozess verfügte die Kammer die Herausgabe bislang zurückgehaltener Aktenteile durch die Staatsanwaltschaft und folgte damit den Anträgen der Verteidigung. Die Staatsanwaltschaft hatte die Herausgabe unter Hinweis auf die dann angeblich verletzte Privatsphäre der Angeklagten abgelehnt, obwohl die Akten bereits durch Ermittlungsbeamte ausgewertet und damit eingehend gesichtet worden waren (siehe 5. Verhandlungstag).

Das Verfahren wird am morgigen Freitag, 01.10.2010, fortgesetzt.

23. September 2010

Aktuell: BGH: Abweichende Rechtsauffassung auch ohne Hinweis!

Ein Berufungsgericht muss grundsätzlich keinen Hinweis darauf erteilen, dass es von der Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts abweichen will, wenn die dem angefochtenen Urteil zugrunde liegende Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts als zentraler Streitpunkt zur Überprüfung durch das Berufungsgericht gestellt wird und die betroffene Partei deshalb von der Entscheidung des Berufungsgerichts nicht überrascht wird. Dies hat der BGH in einer jetzt publizierten Entscheidung ausgeführt (BGH, Urteil vom 19.08.2010, II ZR 113/09).

Ein Berufungsgericht, so der BGH,  müsse eine in erster Instanz siegreiche Partei darauf hinweisen, wenn es der Beurteilung der Vorinstanz nicht folgen will und aufgrund seiner abweichenden Ansicht eine Ergänzung des Vorbringens oder einen Beweisantritt für erforderlich hält (BGH, Beschluss vom 15. März 2006 – IV ZR 32/05, NJW-RR 2006, 937; Urteil vom 16. Mai 2002 – VII ZR 197/01, BauR 2002, 1432 = ZfBR 2002, 678; Urteil vom 27. April 1994 – XII ZR 16/93, WM 1994, 1823, 1824;). Diese Voraussetzungen liegen regelmäßig nicht vor, wenn eine Partei in erster Instanz obsiegt hat, die dem zugrunde liegende Auffassung des erstinstanzlichen Gerichts als zentraler Streitpunkt zur Überprüfung durch das Berufungsgericht gestellt wird, und das Berufungsgericht sich sodann der Auffassung des Berufungsklägers anschließt. Denn in diesem Fall müsse die in erster Instanz erfolgreiche Partei von vornherein damit rechnen, dass das Berufungsgericht anderer Auffassung ist; seine dementsprechende Entscheidung kann nach Ansicht des BGH im Grundsatz nicht überraschend sein.

17. September 2010

Tag 5 im Frankfurter Geldwäscheprozess: die Privatsphäre der Angeklagten.

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Am heutigen 5. Verhandlungstag erklärte die Staatsanwaltschaft die Nichtvorlage von Aktenteilen damit, daß dort aus Handys ausgelesene sms aufgezeichnet seien, die teilweise sehr persönliche Nachrichten einiger Angeklagter enthielten. Aus Rücksichtnahme auf die Privatsphäre der Angeklagten habe man diese Unterlagen daher dem Gericht nicht vorgelegt. Daß allerdings die Vertreterin der Staatsanwaltschaft und BKA-Beamte die sms gelesen und teilweise ausgewertet hatten, scheint den bemühten Schutz der Privatsphäre nicht zu berühren. Die Verteidigung wies darauf hin, daß man die Auswertung nur anhand der zugrundeliegenden sms überprüfen könne.

Der von dem Zeugen K. anlässlich seiner Vernehmung vom 14.09.2010 vermisste Aktenvermerk wurde nunmehr von eben diesem Zeugen zum heutigen Termin mitgebracht…

Das Verfahren wird am 30.09.2010 fortgesetzt.

15. September 2010

Tag 4 im Frankfurter Geldwäscheprozess: fehlende Aktenteile auf Weisung der Staatsanwaltschaft?

Filed under: Strafrecht — Schlagwörter: , , , , — ihrrecht @ 06:08

Der 4. Verhandlungstag des sogenannten Frankfurter Geldwäscheprozesses am 14.09.2010 sah die Prozessbeteiligten einmal mehr mit fehlenden Aktenstücken konfrontiert.

So zeigte sich der Zeuge K., Mitarbeiter des BKA, verwundert, daß ein von ihm gefertigter Aktenvermerk in der Akte nicht mehr aufzufinden war. Nachdem dies angesichts des Aktenumfanges von mehreren tausend Seiten noch als Versehen aufgefasst werden konnte, gab der Zeuge auf das Fehlen von Asservatenbänden angesprochen an, daß diese auf Weisung der die Ermittlung leitenden Staatsanwältin nicht vorgelegt worden seien. Die Strafkammer forderte darauf hin eine Stellungnahme der an diesem Prozesstag persönlich nicht anwesenden Vertreterin der Staatsanwaltschaft an.

Der die Durchsuchungen beim Angeklagten W. T. leitende Beamte bestätigte, daß ein hierbei aufgefundener Geldbetrag von € 33.000,00 mit verschiedenen Zetteln markiert war, auf denen Zuordnungen zu Autos vermerkt waren.

Auch der Polizeibeamte B. schilderte, daß im Autohandel  des sogenannten libanesischen Kreisels Bargeschäfte an der Tagesordnung seien. So sei es durchaus nicht unüblich, daß Chargen von 50 PKW gekauft und bar bezahlt würden.

Das Verfahren wird am Freitag, 17.09.2010 fortgesetzt. Dann soll auch der Zeuge K. weiter vernommen werden.

8. September 2010

Aktuell: EuGH kippt deutsches Glücksspielmonopol!

Filed under: Steuerrecht, Strafrecht — Schlagwörter: , , , , — ihrrecht @ 09:36

Der Europäische Gerichtshof hat heute entschieden, daß das deutsche Monopol für Sportwetten und Glücksspiele nicht mit dem Europäischen Recht vereinbar sei. Die deutsche Regelung verstoße gegen die Niederlassungs- und Dienstleistungsfreiheit in der EU, so der EuGH.

Zwar dürfe grundsätzlich ein EU-Land den freien Dienstleistungsverkehr und die Niederlassungsfreiheit beschränken, wenn damit beispielsweise die Spielsucht bekämpft werden solle. Da aber die die Inhaber der deutschen Monopole Werbekampagnen betreiben, um mehr Gewinn zu machen, dämmen sie die Spielsucht nicht wirksam ein, so daß das Monopol seine Rechtfertigung verliert.

Die deutsche Regelung, so das Gericht, dürfe daher nicht weiter angewandt werden.

Tag 3 im Frankfurter Geldwäscheprozess: korrigierte Übersetzungen!

Filed under: Strafrecht — Schlagwörter: , , , , , , — ihrrecht @ 08:38

Am 3. Verhandlungstag des sogenannten Frankfurter Geldwäschegesetzes legten die Ermittlungsbehörden einmal mehr korrigierte Übersetzungen von überwachten Telefongesprächen vor. Demnach sollen Teile bislang fehlerhaft übersetzt worden sein, was nunmehr berichtigt werde. Die Verteidigung wies darauf hin, daß allein die nochmalige Übersetzung nicht unbedingt die Gewähr dafür biete, daß ausgerechnet die jetzt vorgelegte Version die richtige sei.

Der Angeklagte Ali M. versuchte, seine am 2. Verhandlungstag abgegebene “geständige Einlassung” durch eine von seinem Rechtsanwalt verlesene Erklärung “nachbessern” zu lassen; nach Ansicht einiger Prozessbeobachter und –teilnehmer ein weiterer untauglicher Versuch.

Ein Sachverständiger des BKA schilderte sodann das Ergebnis der Untersuchung der sichergestellten Geldscheine auf Drogen. Demnach habe man lediglich bei einer von 6 sogenannten Saugproben Drogenanhaftungen festgestellt. da es sich um ein qualitativ hochwertiges Verfahren handele, das bereits sehr geringe Drogenmengen anzeige, könne er auch keine Angaben zu der Anzahl der Geldscheine mit Drogenanhaftungen machen. Der Sachverständige erklärte, ihm seien Untersuchungen bekannt, wonach ein Großteil der im Umlauf befindlichen Geldscheine Drogenanhaftungen aufweise. Zu dem prozentualen Anteil konnte er allerdings keinen Angaben machen.

Näheres zu dem Anteil der Geldscheine mit Drogenanhaften findet man hier.

6. September 2010

BGH: Unterbliebene Zahlung der Prozesskosten eines früheren Räumungsprozesses durch den Mieter kein Kündigungsgrund!

Filed under: Mietrecht — Schlagwörter: , , , , , — ihrrecht @ 15:05

Ein Vermieter, dessen außerordentliche Kündigung eines Wohnraummietverhältnisses wegen Zahlungsverzugs des Mieters deswegen unwirksam geworden ist, weil er hinsichtlich der Mietrückstände und der fälligen Entschädigung (§ 546a BGB) binnen zwei Monaten nach Erhebung der Räumungsklage von einer öffentlichen Stelle befriedigt worden ist, kann eine erneute Kündigung des Mietverhältnisses regelmäßig nicht darauf stützen, dass der zahlungsunfähige Mieter nicht auch die im erledigt erklärten Räumungsprozess angefallenen Verfahrenskosten ausgeglichen hat (BGH, Urteil vom 14. Juli 2010 – VIII ZR 267/09).

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