Ihr-Recht-Blog

28. Oktober 2010

Aktuell: BGH: Hartplatzhelden bleiben auf Sendung!

Filed under: Wettbewerbsrecht — Schlagwörter: , , , , , — ihrrecht @ 16:18

Der u.a. für das Wettbewerbsrecht zuständige I. Zivilsenat des Bundesgerichtshofs hat heute entschieden, dass ein Fußballverband es hinnehmen muss, wenn kurze Filmausschnitte von Amateurfußballspielen seiner Mitglieder im Internet öffentlich zugänglich gemacht werden.

Damit ist  dem Internetportal “Hartplatzhelden” erlaubt, weiter Amateuraufnahmen von Amateurspielen zu zeigen. Der Württembergische Fußballverband hatte dagegen geklagt und dabei geltend gemacht, dass er als Veranstalter sämtliche Rechte an Fotos und Filme der Spiele besitze. Die Klage hatte vor dem Landgericht und dem Oberlandesgericht Stuttgart Erfolg. Der Bundesgerichtshof hat ein ausschließliches Verwertungsrecht des klagenden Verbandes dagegen verneint und die Klage dementsprechend abgewiesen. Maßgeblich sei, so der BGH, dass die Veröffentlichung der Filmausschnitte entgegen der Ansicht des Oberlandesgerichts keine unlautere Nachahmung eines geschützten Leistungsergebnisses darstelle. Ggf. könnten die Vereine Filmaufnahmen unter Berufung auf ihr Hausrecht untersagen (BGH, Urteil vom 28. Oktober 2010 – I ZR 60/09).

Tag 11 im Frankfurter Geldwäscheprozess: Eine unverwertbare Aussage?

Filed under: Strafrecht — Schlagwörter: , , , , , — ihrrecht @ 12:22

Am heutigen 11. Verhandlungstag im sogenannten Frankfurter Geldwäscheprozess stellte sich bei der Aussage eines Polizeibeamten, der einen der Beschuldigten im Jahr 2008 vernommen hatte, die Frage, ob der Beschuldigte seinerzeit ordnungsgemäß über seine Rechte belehrt worden war. Der Beamte und auch sein nach ihm vernommener Kollege konnten sich insoweit nicht mehr konkret erinnern, ein entsprechendes vom Beschuldigten unterzeichnetes Schriftstück fand sich nicht in der Akte; letzteres galt auch für das Protokoll der zuvor durchgeführten Durchsuchung und Beschlagnahme.

Der Anwalt des Beschuldigten Ali K. widersprach daraufhin der Verwertung der Aussage des Polizeibeamten, bezüglich seines direkt nach ihm vernommenen Kollegen verwies die Verteidigung auf ein Beweiserhebungsverbot aus den o. g. Gründen.

Die Kammer sah dann auch davon ab, dem Beamten Fragen zur damaligen Vernehmung zu stellen.

Das Verfahren wird am 02.11.2010, 09:30 Uhr fortgesetzt.

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