Ihr-Recht-Blog

7. Oktober 2010

Aktuell: BGH: Zur Erstattung von Anwaltskosten für die Kündigung bei gewerblichem Großvermieter

Filed under: Mietrecht, Zivilrecht/Verfahrensrecht — Schlagwörter: , , , , , — ihrrecht @ 10:35

Der Bundesgerichtshof hat mit Urteil vom 06.10.2010 entschieden, dass es einem gewerblichen Großvermieter in tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fällen zuzumuten ist, ein Kündigungsschreiben ohne anwaltliche Hilfe zu verfassen. Die Kosten für einen dennoch beauftragten Rechtsanwalt sind dann vom Mieter nicht zu erstatten (BGH, VIII ZR 271/09).

Nach Ansicht des VIII. Zivilsenates sind Kosten, die aus der Sicht des Vermieters zur Wahrung und Durchsetzung seiner Rechte nicht erforderlich und zweckmäßig sind, vom Mieter nicht als Verzugsschaden zu ersetzen. Sofern es sich wie im entschiedenen Fall um einen tatsächlich und rechtlich einfach gelagerten Fall handelt, bedarf ein gewerblicher Großvermieter für die Abfassung einer auf Zahlungsverzug gestützten Kündigung keiner anwaltlichen Hilfe. Dies gelte auch dann, wenn der Großvermieter nicht über eine eigene Rechtsabteilung verfüge, so der BGH.

Tag 8 im Frankfurter Geldwäscheprozess: keine Verbindung zu Angeklagten festgestellt!

Filed under: Strafrecht — Schlagwörter: , , , , — ihrrecht @ 07:46

Am 8. Verhandlungstag im Frankfurter Geldwäscheprozess am 06.10.2010  wurden mehrere Beamte des BKA als Zeugen gehört, welche seinerzeit das Verfahren gegen den im Termin vom 01.10.2010 vernommenen Zeugen V. M. , der vor Jahren in Hamburg wegen Kokainhandels zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, geführt hatten. Die Beamten bestätigten übereinstimmend, daß sie in diesem Ermittlungsverfahren keine Verbindungen oder Bezüge zu den Angeklagten im Frankfurter Geldwäscheverfahren festgestellt hatten.

Das Verfahren wird am 08.10.2010  mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt.

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