Ihr-Recht-Blog

27. Oktober 2010

Tag 10 im Frankfurter Geldwäscheprozess: Eine übliche Art des Geldtransports!

Filed under: Strafrecht — Schlagwörter: , , , , , — ihrrecht @ 05:14

Am 10. Verhandlungstag im Frankfurter Geldwäscheprozess am 26.10.2010 bezeichnete ein Beamter des Zollkriminalamtes als Zeuge gehört die von einigen Angeklagten anläßlich ihrer polizeilichen Vernehmung geschilderten Geldtransporte als durchaus übliche Art des Geldtransports. Es sei, so wörtlich, “Allgemeinwissen”, daß bestimmte Volksgruppen aus Mißtrauen gegenüber Banken und Finanzdienstleistern und auch aus Ersparnisgründen die Versendung von erheblichen Barbeträgen durch Geldkuriere bevorzugen würden. So sei es nichts Ungewöhnliches, daß “Riesensummen” Bargeld unterwegs sei.

Der Zeuge erklärte weiter, er glaube nicht, daß die Angeklagten wußten, welche Summen sie tatsächlich transportierten. Letztendlich beruhte die Tätigkeit der Angeklagten auf dem Vertrauen zu dem mit Ihnen verwandten Auftraggeber im Libanon.

Auch eine weitere als Zeugin gehörte Vernehmungsbeamtin legte dar, daß der von ihr verhörte Angeklagte ihr gegenüber erklärt habe, er sei davon ausgegangen, daß die Transaktionen der Steuerersparnis dienen sollten.

Die Verhandlung wird am 28.10.2010 fortgesetzt.

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