Im Frankfurter Geldwäscheverfahren hat die Verteidigung des Angeklagten W. gegen das am heutigen Tage verkündete Urteil des Landgerichts Frankfurt Revision eingelegt.
10. März 2011
Tag 25 im Frankfurter Geldwäscheprozess: Haftstrafen und Bewährung
Am 25. Verhandlungstag im Frankfurter Geldwäscheverfahren am 10.03.2011 wurde das Urteil der Strafkammer verkündet. Der Angeklagte W. wurde in 2 Anklagepunkten freigesprochen und wegen weiterer Anklagepunkte zu einer Freiheitsstrafe von 9 Jahren und 6 Monaten verurteilt. Sein Bruder, der aus Sicht des Gerichtes ebenfalls zu den Hauptangeklagten zählte, erhielt wegen mehrerer Geldwäschetaten eine Freiheitsstrafe von 6 Jahren und 9 Monaten. 2 weitere Angeklagte, denen das Gericht untergeordnete Funktionen zumaß, erhielten Freiheitsstrafen von jeweils 2 Jahren und 6 Monaten. Die Ehefrauen zweier Angeklagter sowie ein weiterer Angeklagter, auf dessen Aussage das Gericht die Verurteilungen unter anderem stützte, erhielten Bewährungsstrafen.
Das Gericht sah es als erwiesen an, daß die Angeklagten als Teil eines Finanznetzwerkes, welches sich mit der Verschleierung von Geldern aus BTM-Geschäften befasste, gehandelt hätten.
Ein bandenmäßiges Handeln, wie von der Anklage vorgeworfen, lehnte die Strafkammer ab, auch ein gewerbsmäßiges Handeln bei den Angeklagten, denen das Gericht eine untergeordnete Funktion zumaß.
Die Höhe der Strafe stützte das Gericht vor allem auf die erhebliche Höhe des sichergestellten Geldbetrages von über € 8.000.000,00.
28. Februar 2011
Tag 24 im Frankfurter Geldwäscheprozess: Das letzte Wort: die Aufforderung zur Wahrheit!
Am 28.02.2011 wurden im Frankfurter Geldwäscheverfahren die weiteren Plädoyers der Verteidigung gehalten. Hierbei wies der Verteidiger der Angeklagten R. das Gericht noch einmal nachdrücklich darauf hin, daß Geldwäsche nur dann vorliege, wenn eine der sogenannten Katalogstraftaten des § 261 StGB als Vortat erwiesen sei. Ansonsten findet der Geldwäschetatbestand keine Anwendung, auch wenn das Geld aus einer sonstigen durchaus schweren Straftat stammen würde. Vorliegend gäbe es jedoch überhaupt keine Beweise dafür, daß das transportierte Geld aus einer Straftat stammte.
Im Rahmen des letzten Wortes forderte einer der sogenannten Hauptangeklagten einen Mitangeklagten mit Nachdruck dazu auf, endlich die Wahrheit zu sagen und vor Gericht einzugestehen, daß seine Aussage im Verfahren unrichtig war und sein sogenanntes Geständnis nur dazu dienen sollte, ihm die Möglichkeit einer Bewährungsstrafe zu verschaffen. Diese Vorgehensweise, so der Angeklagte, sei zwischen dem Verteidiger des Mitangeklagten und einem Ermittlungsbeamten abgesprochen worden.
Die Kammer beabsichtigt die Urteilsverkündung für den 10.03.2011.
11. Februar 2011
Tag 23 im Frankfurter Geldwäscheprozess: erste Plädoyers!
Am 10.02.2011 wurden im Frankfurter Geldwäscheprozess die ersten Plädoyers gehalten. Während die Staatsanwaltschaft für die Angeklagten Haftstrafen zwischen 1 Jahr 8 Monaten auf Bewährung und über 12 Jahren forderte, plädierten die Verteidiger der beiden so bezeichneten Hauptangeklagten auf Freispruch.
Die Verteidigung wies in ihren Plädoyers unter anderem darauf hin, daß der mutmaßliche Auftraggeber der Geldtransporte, der im Libanon befindliche Geschäftsmann B. H., die Angeklagten bewußt über die von der Anklage behaupteten Herkunft der Gelder täuschte, um seinen Gewinn zu maximieren. Nachdem er das Vertrauen der Angeklagten gewonnen hatte und unter Ausnutzung seines Ansehens in Wirtschaft und Politik des Libanons vermochten die Angeklagten ihn überhaupt nicht mit illegalen Geschäften in Verbindung zu bringen.
Das Verfahren wird am 28.02.2011 mit weiteren Plädoyers fortgesetzt.
27. Januar 2011
18. November 2010
Tag 14 im Frankfurter Geldwäscheprozess: keine besonderen Erkenntnisse des Wirtschaftsprüfdienstes!
Im Hauptverhandlungstermin vom 18.11.2010 im sogenannten Frankfurter Geldwäscheprozess berichtete eine Mitarbeiterin des Wirtschaftsprüfdienstes des BKA von ihren Erkenntnissen. Sie hatte sich im Wesentlichen mit der Kontenerfassung der Angeklagten befasst.
Bezüglich der beiden Hauptangeklagten wusste die Zeugin von keinen besonderen Auffälligkeiten zu berichten. Die Umsätze des seitens des Angeklagten W. T. betriebenen Autohandels seien für die private Lebensführung und die festgestellten Ausgaben ausreichend gewesen.
Das Verfahren wird am 25.11.2010 um 10:00 Uhr fortgesetzt.
2. November 2010
Tag 12 im Frankfurter Geldwäscheprozess: Ein offensichtlich seriöser Geschäftsmann!
Am heutigen 12. Verhandlungstag im Frankfurter Geldwäscheprozess legte ein Beamter des Zollkriminalamtes in Köln dar, daß er mehrere mit dem niederländischen Geschäftsmann J. G. in Verbindung stehende Firmen abzuklären hatte. J. G. war ursprünglich als angeblich mit dem internationalen Rauschgifthandel in Verbindung stehend bezeichnet worden. Insoweit war bereits am 9. Verhandlungstag festgestellt worden, daß nie eine entsprechende Verurteilung erfolgt war.
Der Zeuge bestätigte nun, daß die von ihm überprüften Firmen seriös waren und durchaus legalen Geschäften wie z. B. einem Sportartikelhandel nachgingen.
Das Verfahren wird am Dienstag, 09.11.2010 fortgesetzt.
27. Oktober 2010
11. Oktober 2010
Tag 9 im Frankfurter Geldwäscheprozess: Kein BTM-Vergehen des mysteriösen Holländers!
Am 9. Verhandlungstag im sogenannten Frankfurter Geldwäscheprozess am 08.10.2010 teilte die Kammer mit, daß nunmehr nähere Erkenntnisse zu dem Holländer Justus G. vorlägen. Justus G., der von den Ermittlungsbehörden als angeblich mit dem internationalen Rauschgifthandel in Verbindung stehend bezeichnet worden war, ist tatsächlich nie wegen eines entsprechenden Deliktes bestraft oder verurteilt worden. Somit hat sich auch dieser mysteriöse Holländer, dessen Fingerspur auf sichergestelltem Geld festgestellt worden war, als nicht geeignet erwiesen, die mit der Anklage erhobenen Vorwürfe gegen die Angeklagten zu stützen.
Die Hauptverhandlung wird am 26.10.2010, 09.30 Uhr fortgesetzt.
7. Oktober 2010
Tag 8 im Frankfurter Geldwäscheprozess: keine Verbindung zu Angeklagten festgestellt!
Am 8. Verhandlungstag im Frankfurter Geldwäscheprozess am 06.10.2010 wurden mehrere Beamte des BKA als Zeugen gehört, welche seinerzeit das Verfahren gegen den im Termin vom 01.10.2010 vernommenen Zeugen V. M. , der vor Jahren in Hamburg wegen Kokainhandels zu einer mehrjährigen Freiheitsstrafe verurteilt wurde, geführt hatten. Die Beamten bestätigten übereinstimmend, daß sie in diesem Ermittlungsverfahren keine Verbindungen oder Bezüge zu den Angeklagten im Frankfurter Geldwäscheverfahren festgestellt hatten.
Das Verfahren wird am 08.10.2010 mit der Vernehmung weiterer Zeugen fortgesetzt.